Erstellt 07.04.10, 12:24h
Das Berliner Urteil hatte dem Mann unter anderem untersagt, auf seiner Website aus einem Schreiben eines Anwalts zu zitieren. Die Richter sahen dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Berliner Medienanwalts beeinträchtigt. Dem widersprachen die Karlsruher Verfassungsrichter vehement.
Aus ihrer Sicht hat das Berliner Landgericht falsche Schwerpunkte gesetzt bei seiner Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Anwalts und der Meinungsfreiheit des Betreibers. Auf Grundlage des Beschlusses des höchsten deutschen Gerichts müssen sich die Berliner Richter nun nochmals mit dem Fall befassen. "Der Beschluss ist - auf der Ebene der wahren Berichterstattung - ein deutlicher Sieg der Meinungsfreiheit" über die Persönlichkeitsrechte, sagte der Kölner Jurist Eberhard Reinecke.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist ein jahrelanger Rechtsstreit um das Buch "Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim" von Werner Rügemer. Die Bank und ihr Berliner Medienanwalt hatten sich in zahlreichen Prozessen gegen Textpassagen gewehrt. Der Buchautor veröffentlichte dazu verschiedene Texte -so auch bei der Onlinezeitung nrhz.de. Dazu wollte deren Betreiber ein Foto des Medienanwalts stellen, was dieser untersagt hatte. (dpa)
Aktenzeichen: 1 BvR 2477/08
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