Erstellt 12.04.10, 14:00h
Dagegen klagte die Vermieterin. Die Richter stellten sich auf ihre Seite und befanden, dass ein Grund für eine fristlose Kündigung nicht vorgelegen habe. Die Geräusche eines Schnarchers muss man hinnehmen, hieß es im Urteil. Daran konnte auch die Aussage eines Sachverständigen nichts ändern, der bestätigte, dass die tiefen Frequenzen eines Schnarchers bei Holzbalkendecken besonders gut weiter geleitet werden.
Auch kann nach Auskunft der ARAG-Experten eine Vermieterin nicht für die Geräusche der Nachbarn verantwortlich gemacht werden. Mit "ruhig" hatte sie die ruhige Lage des Hauses gemeint. Jetzt müssen die Eheleute die Kosten des Umzugs und die Maklerprovision selber tragen sowie drei Monatsmieten nachzahlen (AG Bonn, Az.: 6 C 598/08). (wid)
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