Von Heint Tutt, 04.05.10, 09:57h, aktualisiert 04.05.10, 09:58h
Für diese beachtliche Steigerung der Abgeordnetenzahl gibt es mehrere Ursachen. Erstmals haben die NRW-Wahlberechtigten wie bei der Bundestagswahl, zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis (Erststimme) und ein zweite für eine Partei (Zweitstimme). Die Parteien können mit ihrer Landesliste erstmals nicht nur in den Wahlkreisen, in denen sie einen Direktkandidaten aufgestellt haben, zur Wahl antreten. Sie haben erstmals auch die Möglichkeit, landesweit Zweitstimmen zu erringen.
Besonderheit im WahlsystemNach den derzeitigen Umfragen können fünf Parteien ins Düsseldorfer Parlament einziehen - außer CDU, SPD, FDP und Grünen auch die Linke. Dadurch ist abzusehen, dass in vielen Wahlkreisen bereits 35 Prozent (oder sogar noch weniger) der Erststimmen reichen, um das Direktmandat zu erreichen. Hinzu kommt eine Besonderheit des Wahlsystems in NRW: Von den 181 Sitzen im Landtag werden 128 in Wahlkreisen vergeben, 53 Abgeordnete werden über die Listen ihrer Parteien gewählt.
Gewinnt eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen, als ihr nach dem Anteil bei den Zweitstimmen zusteht, entstehen die so genannten Überhangmandate. Um dadurch die Mehrheitsverhältnisse nicht zu ändern, erhalten auch die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate.
Bei der Landtagswahl 2005 hat die CDU drei Überhangmandate gewonnen, die durch drei zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen wurden. In früheren Wahlperioden wurden bis zu 40 Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben.
Den Berechnungen zur höheren Gesamtzahl der Abgeordneten im Landtag liegt das Abschneiden der Parteien bei der letzten Bundestagswahl zugrunde. Damals erhielt die CDU in NRW 33,1 Prozent, die SPD 28,5, die FDP 14,9, die Grünen 10,1 und die Linken 8,4 Prozent. Setzen sich die CDU-Kandidaten in 100 Wahlkreisen durch und die SPD-Kandidaten in den übrigen 28 Wahlkreisen, entfallen auf die CDU 37 Überhangmandate. Sie würden ausgeglichen durch 31 zusätzliche Mandate für die SPD, 17 für die FDP, zwölf für die Grünen und neun für die Linken - in der Beispielrechnung also insgesamt 106. Bei den meisten Modellrechnungen schwankt die Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate zwischen 34 und 80. In jedem Fall muss dem Landtag eine ungerade Zahl von Abgeordneten angehören.
Zurzeit sind im Düsseldorfer Landtag die vier Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne vertreten. Die CDU-Fraktion hat in der 14. Wahlperiode 89 Mitglieder. Bei der SPD-Fraktion sind es 74, bei der FDP-Fraktion zwölf Mitglieder. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat eine Größe von 11 Mitgliedern, nachdem der Abgeordnete Rüdiger Sagel im Juni 2007 aus der Fraktion austrat und seitdem als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag sitzt.
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Landtag
16.05.2010 | 19.29 Uhr | Heini100
Da sieht man es wieder, unseren Politiker ist es egal, vor der Wahl noch schnell die Diäten erhöht und nun mehr Wasserköpfe nach Düsseldorf und wir…
Größerer Landtag
13.05.2010 | 19.39 Uhr | elch53
Ich glaube nícht das wir dadurch eine bessere Regierung bekommen, es wird nur wieder der "Wasserkopf" auf Kosten der Allgemeinheit vergrößert
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