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Missbrauch

Uneinigkeit am Runden Tisch

Von Jörg Schindler, 23.04.10, 09:59h, aktualisiert 28.04.10, 08:36h

Der Runde Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch will zügig zu konkreten Ergebnissen kommen. Die Unterarbeitsgruppen sollen im Mai mit ihrer Arbeit beginnen. Doch gleich zu Beginn gab es auch Dissens.

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Kinder, die missbraucht wurden, können sich oftmals nicht mit Worten Gehör verschaffen. (Bild: DPA)
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Kinder, die missbraucht wurden, können sich oftmals nicht mit Worten Gehör verschaffen. (Bild: DPA)
BERLIN Am Ende waren es doch drei Stunden statt der geplanten zwei. So viel Zeit musste sein. Drei Stunden, in denen sich etwa 60 Experten um einen Runden Tisch versammelten, um über Kindesmissbrauch zu diskutieren. Das macht rechnerisch drei Minuten Redezeit pro Person. Brutto.

Als die Ministerinnen Annette Schavan (Bildung, CDU), Kristina Schröder (Familie, CDU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz, FDP) dann am Freitag vor die Presse traten, hatten sie außer guten Absichten auch wenig zu verkünden. Sieht man davon ab, dass nun ein Fahrplan steht: Im Mai werden sich - nicht zufällig passend zur Zahl der beteiligten Ministerien - die drei Unterarbeitsgruppen Prävention, Straf- und Zivilrecht sowie Forschung treffen. Im September tagt dann wieder der Runde Tisch. Und Ende des Jahres will man dann so weit sein.

Aber wie weit? Geht es nach Schröder, dann sollen Bund, Länder und Kommunen künftig nur noch Institutionen fördern, die ein klares Regelwerk für den Umgang mit Kindern haben. „Wir brauchen klare Standards“, so die Familienministerin. Auf Nachfrage betonte sie zudem, dass sie sich eine „materielle und immaterielle Entschädigung“ von Missbrauchsopfern vorstellen könne - sei es durch die Kirche oder, im Fall von Schulen, durch den Staat.

Ministerinnen uneinig

Schon da wurde deutlich, dass die Ministerinnen nicht an einem Strang ziehen: „Das wird schwierig“, belehrte Leutheusser-Schnarrenberger die junge Kollegin. „Von Schuld kann man sich nicht frei kaufen“, assistierte Schavan. Unklar ist bislang, ob sich an der rechtlichen Situation etwas ändern wird. Missbrauch verjährt im Strafrecht meist zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers, im Zivilrecht - entscheidend für Schadenersatzansprüche - drei Jahre nach dem 21. Geburtstag. Vorsorglich warnte die Justizministerin, man dürfe Rechtsfragen „nicht überbewerten“. Einigkeit demonstrierten die Ministerinnen beim Ziel, „den Opfern gerecht zu werden“. Allerdings: Dass unter 60 Teilnehmern wichtige Beratungsstellen wie Tauwetter und Zartbitter nicht dabei sind, sei seltsam, sagte ein Opfervertreter.



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