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Betreuung

320.000 Krippenplätze fehlen

Erstellt 03.05.10, 15:19h

Bis zum Jahr 2013 werden im Westen Deutschlands 320.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder benötigt. Das hat das Statistische Bundesamt berechnet. Im Osten hingegen wird die geforderte Betreuungsquote schon heute erreicht.

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Bis 2013 fehlen im Westen Deutschlands 320.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder. (Archivbild: dpa)
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Bis 2013 fehlen im Westen Deutschlands 320.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder. (Archivbild: dpa)
WIESBADEN - In Westdeutschland besteht bis zum Jahr 2013 ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für rund 320.000 Kleinkinder. Das geht aus einer Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes für die Bundesländer hervor, die am Montag in Wiesbaden veröffentlicht wurde. Danach liegt der Bedarf an weiteren Plätzen um 45.000 über dem Wert, den die Statistiker noch im November 2009 bundesweit errechnet hatten. Die Differenz erklärten die Experten mit einem methodisch anderen Vorgehen.

Nach den Ergebnissen der 12. Bevölkerungsvorausberechung werden zum Jahresende 2012 insgesamt knapp zwei Millionen Kinder unter drei Jahren in Deutschland leben, davon 1,6 Millionen in Westdeutschland (ohne Berlin) und 282.000 in Ostdeutschland (ohne Berlin). Geht man davon aus, dass die anvisierte Betreuungsquote von mindestens 35 Prozent der Kinder 2013 in jedem einzelnen Bundesland erreicht werden soll, werden in Westdeutschland insgesamt rund 559.000 Betreuungsplätze benötigt. Am 1. März 2009 waren in den westdeutschen Ländern rund 238.000 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung. In den kommenden Jahren müssen somit insgesamt rund 320.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Für die ostdeutschen Länder, in denen die Quote bereits 2009 über 35 Prozent lag, wird angenommen, dass die Zahl der betreuten Kinder auf dem Niveau von 2009 konstant bleibt.

2007 hatten Bund, Ländern und Kommunen vereinbart, bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung zu schaffen. Das 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz sieht ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zudem einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor. (epd)



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