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Kinderheim

Opfer warten auf ihr Geld

Von Wilfried Meisen, 11.05.10, 18:33h

Post von der Entschädigungsstelle des Landschaftsverbandes Rheinland haben ehemalige Mitarbeiter des früheren Kerpener Kinderheimes St. Vinzenz bekommen. Der Landschaftsverband ermittelt, inwieweit es dort in den 1960er Jahren zu körperlichen Misshandlungen gekommen ist.

Monika Stey als Kind
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Die Familienidylle war trügerisch. Monika Stey (hier als Kind auf dem Schoß des Vaters) kam mit acht Jahren ins Heim. (Bild/Repro: Meisen)
Monika Stey als Kind
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Die Familienidylle war trügerisch. Monika Stey (hier als Kind auf dem Schoß des Vaters) kam mit acht Jahren ins Heim. (Bild/Repro: Meisen)
Monika Stey
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Mit den Ordensschwestern Jeanette und Simone traf sich Monika Stey (v.r.) im vergangenen Jahr bei einer Gesprächsrunde über das Kerpener Kinderheim.
Monika Stey
Kerpen - Anlass bildet eine Opferentschädigungsklage, die das frühere Heimkind Monika Stey beim Landschaftsverband eingereicht hat.

Über das Schicksal von Monika Stey hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor anderthalb Jahren in einer Artikelreihe berichtet. Die heute 57-Jährige ist mit acht Jahren 1961 als vermeintlich „schwachsinniges“ Kind in das im damaligen Kerpener Vinzenzhaus untergebrachte Heim eingewiesen worden, wo sie bis 1966 lebte. Das Heim ist vom Orden der „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ geführt worden, der sich mittlerweile auf seiner Internetseite für „menschenunwürdige Behandlungen“ in „von uns geführten Heimen“ entschuldigt.

Auch Monika Stey ist dort oft misshandelt worden, wie sie berichtet: „Die haben mich in eine Zwangsjacke gesteckt. Dann musste ich von morgens bis abends in einer Ecke stehen. Wenn ich weiter schrie, wurde mir noch ein Sack über den Kopf gestülpt und mit einer Kordel zugeschnürt, bis ich keine Luft mehr bekam.“

Im eiskalten Wasser

Auch stundenlange Bäder im eiskalten Wasser oder Schläge mit einer Peitsche, einem Kochlöffel oder einem Holzlatschen habe es gegeben.“ Dazu musste das Kind regelmäßig Psychopharmaka zur Ruhigstellung nehmen.

1966 wurde Monika Stey dann wegen „aggressiver Verhaltensweisen“ verlegt und landete in der Klinik Düren, wo sich die Therapien verbesserten und sich die ersten Erfolge einstellten: Sie holte den Hauptschulabschluss nach, legte eine Prüfung als Krankenpflegerin ab. 1989 bekamt sie von einem Amtsarzt bescheinigt, dass die frühere Diagnose der „Schwachsinnigkeit“ falsch gewesen sei.

Doch nach dem rund 20 Jahre langen Heimaufenthalt kann Monika Stey nun nur schwer für ihren Lebensunterhalt aufkommen: Sie leidet laut ärztlichem Attest an einer „komplizierten posttraumatischen Belastungsstörung“, an einer „mittelgradigen depressiven Episode“ und an einer „organischen Persönlichkeitsstörung“. Über ihr Leben im Heim hat sie ein Buch geschrieben, das aber noch kein Verlag veröffentlicht hat. Zurzeit ist sie krankheitsbedingt von ihrer Arbeit bei einem Wohlfahrtsverband freigestellt. Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, hat sie deshalb eine Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragt, über deren Bewilligung der Landschaftsverband entscheiden muss. Eine solche Opferentschädigungsrente steht Menschen zu, die Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und unter dessen Folgen gesundheitlich oder wirtschaftlich leiden. Für den Rechtsanwalt von Monika Stey ist die Sache eindeutig: Ihre Heimeinweisung sei nachweisbar aufgrund einer Fehldiagnose erfolgt, im Heim selber sei sie Körperverletzungen, Freiheitsberaubung und Nötigung ausgesetzt gewesen, was nur die schwerwiegendsten strafrechtlichen Tatbestände seien. Seine Mandantin sei deshalb psychisch erkrankt, weshalb sie nun entschädigt werden müsse.

Doch der Landschaftsverband hat die Opferentschädigung erst einmal abgelehnt, zurzeit läuft das Widerspruchsverfahren. Um die Sache zu klären, werden nun im Kerpener Raum Zeugen gesucht. Auch eine Gerichtsverhandlung ist noch möglich. Der Landschaftsverband habe ablehnen müssen, obwohl er „keinen Zweifel“ habe, dass Monika Stey seinerzeit „schweres Unrecht“ geschehen sei, erläuterte Karin Fank-Haenel, Leiterin des Fachbereiches Soziales Entschädigungsrecht. „Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis, dass zwischen einer bestimmten Gewalttat und dem späteren Gesundheitszustand ein Kausalzusammenhang besteht.“ Dies sei natürlich nach so langer Zeit und in den Fällen von Heimkindern schwierig, weil diese in der Nachkriegszeit oft über Jahre vielen mehr oder weniger schweren Misshandlungen ausgesetzt gewesen seien. Welche nun genau zu einer psychischen oder körperlichen Schädigung geführt hätten, sei ohne Zeugen kaum noch festzustellen.

Dabei sei Monika Stey kein Einzelfall: Beim Landschaftsverband Rheinland hätten rund 40 ehemalige Heimkinder eine Opferentschädigung beantragt. Die Behörde sieht sich in der Zwickmühle, diese ablehnen zu müssen, obwohl sie eigentlich helfen will. Das Opferentschädigungsgesetz sei dafür aber nicht der richtige Rahmen, meint Fank-Haenel. Sie hoffe deshalb, dass der Deutsche Bundestag bald ein spezielles Gesetz für die Entschädigung von Heimkindern beschließe. Verhandlungen darüber laufen.



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