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Euro-Krise

Gauweiler klagt gegen Hilfspaket

Erstellt 22.05.10, 13:21h

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler legt eine Verfassungsbeschwerde ein, um eine Ausfertigung des Gesetzes zum Euro-Hilfspaket durch Bundespräsident Horst Köhler noch zu verhindern. Gauweiler hatte zuvor auch gegen das Gesetz gestimmt.

Gauweiler Griechenland
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CSU-Politiker Peter Gauweiler. (Bild: dpa)
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CSU-Politiker Peter Gauweiler. (Bild: dpa)
BERLIN/KARLSRUHE - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, das deutsche Gesetz zum Euro-Hilfspaket noch aufzuhalten. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ließ er unmittelbar nach dem Parlamentsbeschluss vom Freitag Verfassungsbeschwerde gegen das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen“ einreichen.

Der Freiburger Professor Dietrich Murswiek beantragte in Gauweilers Auftrag auch die Untersagung der Gesetzesausfertigung vor einer Entscheidung des Gerichtes. Das Gesetz lag am Samstag zur Prüfung bei Bundespräsident Horst Köhler. Am verlängerten Pfingstwochenende werde es keine Entscheidung geben, sagte eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe.

Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag den deutschen Anteil an dem 750-Milliarden-Euro-Paket gebilligt. Berlin stimmte damit als erstes Euro-Land der umstrittenen Nothilfe zu. Bei dem deutschen Anteil geht es um Garantien von bis zu 148 Milliarden Euro.

Gauweiler macht geltend, das Hilfspaket führe zusammen mit dem bereits beschlossenen Griechenland-Rettungspaket dazu, dass die im Vertrag von Maastricht beschlossene Konzeption für die Stabilität des Euro „geradezu in ihr Gegenteil verkehrt wird. Der Euro wird zur Weichwährung, und die als Stabilitätsunion konzipierte Währungsunion wird in eine Transferunion umgewandelt“.

Zu einer solchen Transferunion, in der die Mitgliedstaaten für die Schulden der anderen Mitgliedstaaten aufkommen müssen, hätte es nie eine Zustimmung der Völker der Vertragsstaaten gegeben, argumentiert Gauweiler. „Der Bundestag und der Bundesrat haben im Vertrag von Maastricht einer solchen Union ausdrücklich nicht zugestimmt.“

Gegen das Griechenland-Hilfspaket hatten Anfang Mai fünf Wissenschaftler geklagt. Ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Ausfertigung hatte das Bundesverfassungsgericht nicht entsprochen. (dpa)



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