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Kinderporno-Prozess

Tauss zu Bewährungsstrafe verurteilt

Erstellt 28.05.10, 12:43h, aktualisiert 01.06.10, 14:42h

Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss ist wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tauss sich das Material aus privatem Interesse beschaffte.

Tauss Kinderpornos Urteil
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Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. (Bild: rtr)
Tauss Kinderpornos Urteil
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Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. (Bild: rtr)
KARLSRUHE - Wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material ist der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material beschafft, besessen und weitergegeben hat.

Rund 260 derartige Bilder und rund 40 solcher Videoclips waren auf dem Handy von Tauss gefunden worden. Fünf Bilder und ein Video hatte er per Mobiltelefon weiterverschickt. Außerdem wurden bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung am 5. März 2009 drei derartige DVDs mit insgesamt 10 Videodateien sichergestellt, auf denen stundenlange Kinderpornos zu sehen sind.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

ksta.tv: Bewährungsstrafe für Tauss

Tauss war medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hatte den Besitz des Materials mit seiner Abgeordnetentätigkeit gerechtfertigt. Er habe dienstlich in der Kinderporno-Szene recherchiert, um nachzuweisen, dass sich die Vertriebswege für Kinderpornos inzwischen vom Internet auf Mobiltelefone verlagert hätten.

Die Staatsanwaltschaft jedoch hatte betont, Tauss stehe "nicht als Abgeordneter vor Gericht, sondern als Privatmann". Sie warf dem Angeklagten vor, er habe sich das kinder- und jugendpornografische Material verschafft, "um es privat zu nutzen und sich daran sexuell zu erregen".

Die Piratenpartei will ihr prominentestes Mitglied Tauss trotz seiner Bewährungsstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornos vorerst nicht aus ihren Reihen ausschließen. "Wir werden abwarten und keine Konsequenzen ziehen, bevor das Urteil rechtskräftig ist", sagte Parteisprecher Simon Lange am Freitag in Berlin. Nach dem Prozess in Karlsruhe hatten die Anwälte des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten bereits Revision gegen die Verurteilung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung angekündigt. (ddp, dpa)



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