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Privilegien

Rüttgers wird noch fünf Jahre gefahren

Von Heinz Tutt, 30.06.10, 18:53h, aktualisiert 30.06.10, 19:08h

Die Ex-Regierungschefs in NRW behalten auch nach ihrer Amtszeit einen Anspruch auf Chauffeur, Sekretärin und Dienstwagen. Bei Jürgen Rüttgers steht zu befürchten, dass er diese Privilegien volle fünf Jahre beansprucht.

Jürgen Rüttgers
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Jürgen Rüttgers. (Bild: dpa)
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Jürgen Rüttgers. (Bild: dpa)
DÜSSELDORF - Die Ministerpräsidenten Johannes Rau und Peer Steinbrück (beide SPD) profitierten in der Vergangenheit bereits von der großzügigen Regelung, wonach die Ex-Regierungschefs nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Anspruch auf Fahrer, Sekretärin, Dienstwagen und einen Referenten im höheren Dienst Anspruch hatten. In der Staatskanzlei einigten sich die Verantwortlichen ohne Parlamentsbeschluss seit 1998 darauf, dass diese Vergünstigung „mindestens ein Jahr“ gelten sollte. Schließlich mussten Verpflichtungen der Ex-Landesväter auch ohne Amt noch abgearbeitet werden. Bei Rau reichte diese Zeitspanne, bis er zum Bundespräsidenten gewählt wurde. Steinbrück brauchte nur wenige Monate, bis er Finanzminister in Berlin wurde.

Bei Jürgen Rüttgers, dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten in NRW, sieht das anders aus. Kein anderes Amt mit Fahrer und Dienstwagen ist in Sicht. Wie aus der Staatskanzlei bestätigt wird, gibt es Gespräche mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Carina Gödecke, dieses Privileg auf eine volle Amtsperiode von fünf Jahren auszuweiten. Entschieden ist noch nichts.

Bislang wird der Service für Ex-Regierungschefs aus dem Haushalt der Staatskanzlei, Kapitel 02010, ohne eine nach oben begrenzte Summe finanziert. Entsprechend weniger Personal und Sachmittel stehen der Staatskanzlei der neuen Regierung zur Verfügung. Der Bonner Staatsrechtler Professor Klaus Ferdinand Gärditz vertritt die Auffassung, dass das Parlament in dieser Sache mit einem Ergänzungshaushalt abstimmen muss und die bisherigen Absprachen nicht ausreichen. „Es geht schließlich um Personal.“ Im Zusammenhang mit der Absicherung von leitenden Bediensteten nach dem Regierungswechsel, wie etwa dem Abteilungsleiter Boris Berger, sieht der Bonner Professor eindeutige Verstöße gegen die NRW-Verfassung. Die Interimsregierung Rüttgers hätte Berger nicht mehr lebenslang versorgen dürfen, sagte Gärditz. Den Kabinettsbeschluss bewertet er als „unwirksam“.

Beim Regierungswechsel vor fünf Jahren herrschte zwischen dem scheidenden Steinbrück und Rüttgers noch weitgehendes Einvernehmen, wie mit den der SPD oder den Grünen nahe stehenden Mitarbeitern umgegangen werden sollte. Einige - wie der frühere stellvertretende Regierungssprecher Werner Stürmann (Grüne) - wechselten schon geraume Zeit vor der Wahl in den sicheren Hafen der Ministerien. Er wurde Abteilungsleiter für den Bereich Sport. Dessen Nachfolgerin Sabine Lauxen (Grüne) fand nach der Wahl einen leitenden Job im Umweltministerium. Kurz vor der Wahl wurde der Pressesprecher der SPD-Schulministerin Ute Schäfer zum leitenden Angestellten befördert und aus der politischen Schusslinie gezogen.

Für andere - wie den Pressesprecher des NRW-Finanzministeriums oder den Regierungssprecher - legte sich Steinbrück persönlich ins Zeug. Der eine erhielt eine gut dotiere Stelle beim TÜV-Rheinland, der Ex-Regierungssprecher wurde Pressechef bei der Bahn. Steinbrücks Devise lautete damals, er werde keine Vorfestlegung zu Lasten einer neuen Regierung schaffen.



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