Von Hariett Drack, 02.07.10, 11:59h, aktualisiert 02.07.10, 16:04h
Der enttäuschte Käufer focht den Kaufvertrag gerichtlich an und hat das Recht auf seiner Seite. Das Amtsgericht ließ bei seiner Entscheidung über die Klage auch nicht den leisesten Zweifel gelten. Der Vertrag sei „sittenwidrig an der Grenze zum Betrug“. Deshalb muss der Beklagte dem Käufer sein Geld erstatten und zusätzlich 46 Euro Anwaltskosten zahlen. Im Gegenzug erhält der Verkäufer die leeren Schachteln zurück.
Dabei hätte der Käufer das Angebot eigentlich nur ganz genau lesen müssen: „Ich biete hier meine Nintendo Wii Konsolen und Zubehör Original Verpackungen an, da es immer wieder Leute gibt, die wegen Rückgabe oder Weiterverkauf eine originale Verpackung benötigen. Sie befinden sich in einem gebrauchten, aber sehr guten Zustand“, hatte der Beklagte sein Angebot angepriesen. Als sich der Käufer beim Anblick der leeren Kartons wutentbrannt an den Verkäufer wandte und auf Lieferung der Spielkonsolen pochte, hatte er nur er lapidar als Antwort erhalten: „Sie haben genau das erhalten, was Sie bestellt haben.“
Käufer und Richter waren allerdings anderer Meinung. Allein die Überschrift „Wii Konsolen + Zubehör Original Verpackungen“ sei schon „missverständlich“, befand der Richter und kam dann auf die deutsche Grammatik zu sprechen: „In korrektem Deutsch“ hätte es bei einem tatsächlichen Verkauf zwar „original verpackt“ heißen müssen. Auf einer Verkaufsplattform wie ebay sei allerdings nicht zu erwarten, dass Bieter diesen Unterschied erkennen könnten. Das sprachliche Niveau vieler Angebote sei „ebenbürtig niedrig“, grammatisch richtiges Deutsch „eher selten dort anzutreffen“.
Verpackung
04.07.2010 | 09.55 Uhr | Werner999
Der gesamte Kommentar ist meiner Meinung nach eine Umkehrung der Tatsachen.
Wer lesen kann , ist klar im Vorteil !
Sonst sollte man sich nicht auf…
Original-Verpackungen
04.07.2010 | 09.46 Uhr | Werner999
Ich kann die Deutsche Rechtsprechung nicht verstehen.
Da wird auf der EBAY-Plattform 3x darauf hingewiesen, dass es sich um eine…
Unverständlich
03.07.2010 | 15.09 Uhr | Schlafmuetze3000
Also wer was auf Ebay kauft sollte die Artikelbeschreibung durchlesen, hat in dem fall der käufer nicht gemacht genu wie die, die da mit geboten…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
Foto auf Leinwand günstig vom Testsieger
Werbeagentur Verzeichnis Köln Bonn
Werbeagentur / Internetagentur, Köln
Kfm. Umschulungen + Seminare in Köln
Holzspielzeug gesucht, gefunden, geliebt