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Ebay-Streit

Anbieter schickte nur die Verpackung

Von Hariett Drack, 02.07.10, 11:59h, aktualisiert 02.07.10, 16:04h

Ein Internet-Anbieter setzte im Auktionsportal von ebay ziemlich dreist auf die Naivität der Bieter - und schickte statt der Ware lediglich die Originalverpackung. „Sittenwidrig“ nannte das der Amtsrichter und machte den Kauf rückgängig.

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Eigentlich hatte der Kunde auf Ebay eine Spielekonsole ersteigert. Doch der Verkäufer schickte nur die Original Verpackungen. (Bild: dpa)
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Eigentlich hatte der Kunde auf Ebay eine Spielekonsole ersteigert. Doch der Verkäufer schickte nur die Original Verpackungen. (Bild: dpa)
Köln - Ein Schnäppchen war dieses Angebot nur auf den ersten Blick: „Drei Spielkonsolen Nintendo Wii - Original Verpackung“ gingen bei ebay für nur 70 Euro über den virtuellen Ladentisch, und das bei einem Neupreis von mehreren hundert Euro pro Stück. Doch der Käufer wurde bitter enttäuscht: Das erhoffte Ringeltäubchen entpuppte sich als Unverschämtheit. Statt Spielkonsolen erhielt der Käufer lediglich leere Kartons: eben „Original Verpackungen“ und nicht „original verpackt“, wie erwartet.

Der enttäuschte Käufer focht den Kaufvertrag gerichtlich an und hat das Recht auf seiner Seite. Das Amtsgericht ließ bei seiner Entscheidung über die Klage auch nicht den leisesten Zweifel gelten. Der Vertrag sei „sittenwidrig an der Grenze zum Betrug“. Deshalb muss der Beklagte dem Käufer sein Geld erstatten und zusätzlich 46 Euro Anwaltskosten zahlen. Im Gegenzug erhält der Verkäufer die leeren Schachteln zurück.

Dabei hätte der Käufer das Angebot eigentlich nur ganz genau lesen müssen: „Ich biete hier meine Nintendo Wii Konsolen und Zubehör Original Verpackungen an, da es immer wieder Leute gibt, die wegen Rückgabe oder Weiterverkauf eine originale Verpackung benötigen. Sie befinden sich in einem gebrauchten, aber sehr guten Zustand“, hatte der Beklagte sein Angebot angepriesen. Als sich der Käufer beim Anblick der leeren Kartons wutentbrannt an den Verkäufer wandte und auf Lieferung der Spielkonsolen pochte, hatte er nur er lapidar als Antwort erhalten: „Sie haben genau das erhalten, was Sie bestellt haben.“

Käufer und Richter waren allerdings anderer Meinung. Allein die Überschrift „Wii Konsolen + Zubehör Original Verpackungen“ sei schon „missverständlich“, befand der Richter und kam dann auf die deutsche Grammatik zu sprechen: „In korrektem Deutsch“ hätte es bei einem tatsächlichen Verkauf zwar „original verpackt“ heißen müssen. Auf einer Verkaufsplattform wie ebay sei allerdings nicht zu erwarten, dass Bieter diesen Unterschied erkennen könnten. Das sprachliche Niveau vieler Angebote sei „ebenbürtig niedrig“, grammatisch richtiges Deutsch „eher selten dort anzutreffen“.



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