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NRW-Ministerien

Aufräumen, Wegwerfen, Löschen

Von Heinz Tutt, 02.07.10, 19:09h, aktualisiert 12.07.10, 19:47h

Bei den Ministerien in Düsseldorf sind die „Landeslöschtage“ in vollem Gange: Zahlreiche Bedienstete vernichten vor der Amtsübergabe in großem Stil Akten und Dateien der alten Regierung. Juristen halten die Löschaktionen für rechtlich bedenklich.

Löschaktion NRW-Ministerien
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Derzeit oft genutzt in Düsseldorfer Ministerien: die Löschtaste. (Bild: Schwarz)
Löschaktion NRW-Ministerien
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Derzeit oft genutzt in Düsseldorfer Ministerien: die Löschtaste. (Bild: Schwarz)
DÜSSELDORF - In diesen Tagen laufen in den Büros der Staatskanzlei und anderer Ministerien die Aktenvernichter heiß. Und die Löschtaste der PC wird besonders oft gedrückt. Die Bediensteten wollen der neuen Regierung nicht nur die Büros besenrein übergeben, sondern auch dafür Sorge tragen, dass der neuen Regierung nicht alle dienstlichen Vermerke bekannt werden. In Düsseldorf heißt das Phänomen „Landeslöschtage“.

SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger, der als Innenminister im Gespräch ist, reagierte am Freitag verärgert. „Ich höre, dass gelöscht wird. Der Verdacht liegt nahe, dass Beweise für die Vermischung von Parteiarbeit und dienstlichen Geschäften der Staatskanzlei vernichtet werden sollen. Sobald wir im Amt sind, werden wir das überprüfen“, drohte er an.

Der Bonner Verfassungsrechtler Professor Klaus Ferdinand Gärditz hält solche Praktiken für juristisch unzulässig. „Jedem Beamten obliegt im Interesse des Allgemeinwohls eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Aktenführung bei relevanten Verwaltungsvorgängen. Daten müssen ordnungsgemäß archiviert werden und dürfen nicht selektiv gelöscht werden.“ Ein Löschung von Daten sei allenfalls dann zulässig, wenn es um Daten gehe, die die persönlichen Verhältnisse von Mitgliedern der Landesregierung beträfen, und bei denen es nicht um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe.

Darüber hinaus müssten alle Daten erhalten bleiben, „auch mit Blick auf eine mögliche parlamentarische Kontrolle, eine Kontrolle des Rechnungshofs und einen Informationsanspruch Dritter nach dem Informationsfreiheitsrecht“, betont der Jurist. Gärditz machte klar, dass Löschungen unter Umständen kein Bagatell-Delikt sind. „Es handelt sich beamtenrechtlich um eine Dienstpflicht-Verletzung, von etwaigen strafrechtlichen Verletzungen, etwa Urkundenunterdrückung, einmal ganz abgesehen.“ Der einzelne Beamte könne von einer Folgeregierung für die rechtswidrige Löschung in Anspruch genommen werden, auch wenn er sie auf Geheiß des Vorgesetzten vorgenommen habe.

Schon Entwürfe für die „Neuen“

„Löschtage“ bei Regierungswechseln sind die Regel (nicht nur) in Nordrhein-Westfalen. Auch bei leitenden SPD-Beamten zeigte sich später in Untersuchungsausschüssen, dass Handakten nicht mehr auffindbar waren. Nichts Neues also nach einer Wahl. Allerdings ist es durchaus möglich, gelöschte Dateien wieder herzustellen, warnen Insider in der Staatskanzlei.

Aber es wird nicht nur gelöscht. Einige Beamte in den Ministerien produzieren besonders fleißig Papiere, um bei der neuen Regierung in gutem Licht darzustehen. So im Schulministerium: Hier wird schon vor Amtswechsel an Konzepten für die Gemeinschaftsschule bis in die Bezirksregierungen hinein gebastelt, ohne dass die designierte Chefin Sylvia Löhrmann (Grüne) hierzu einen Auftrag hätte geben können. Manche Beamte sind eben flexibel und vorausschauend.



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