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Kürzungen

Caritasverband verklagt die Stadt

Von Susanne Hengesbach, 15.07.10, 18:43h

Der Caritas-Verband wehrt sich gegen Kürzungen im Bereich der Erziehungsberatung. Peter Krücker vom Vorstand kritisiert unter anderem die späte Verabschiedung des Haushalts und finanzielle Einbußen.

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Caritas. (Bild: Caritas)
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Caritas. (Bild: Caritas)
Köln - Vor dem Hintergrund geplanter Kürzungen im Bereich der Erziehungsberatung hat der Kölner Caritas-Verband die Stadt Köln verklagt und am Donnerstag eine umfassende Begründung beim Verwaltungsgericht eingereicht. „Wir sehen uns in der anwaltschaftlichen Verpflichtung für die Betroffenen, denen entsprechende Hilfen weiter zur Verfügung gestellt werden müssen“, betonte Peter Krücker, Vorstand Caritasverband Köln, bei einem Gespräch, zu dem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege eingeladen hatten.

Krücker nannte es einen „unhaltbaren Zustand“, dass der Haushalt für das Jahr 2010 erst im Oktober verabschiedet werde und die quartalsmäßigen Abschlagszahlungen bisher „nach völligem Belieben“ erfolgt seien. Dass die Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft im laufenden Jahr bereits finanzielle Einbußen „zwischen acht und 17 Prozent“ hinnehmen mussten, sei ein Unding. „Die rechtliche Grundlage für die Abschlagszahlungen muss der alte Haushalt sein“, unterstrichen die Verbandsvertreter, die die Musterklage unterstützen.

Krücker nannte es pädagogisch und ökonomisch „nicht klug“, gerade in diesem Bereich mit dem Rotstift anzusetzen, da die Erziehungsberatung ein vergleichsweise kostengünstiges Hilfsinstrument darstelle. Darüberhinaus handele es sich hierbei um eine im Sozialgesetzbuch verankerte Pflichtleitung. Schon heute, so betonten die Verbandsvertreter, entspreche das Erziehungsberatungsangebot in Köln „nur etwa der Hälfte des bundesdeutschen Standards.“ Nach einem Personalschlüssel der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung seien für eine Stadt wie Köln 140 Vollzeitstellen erforderlich. Tatsächlich hätten die acht Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft derzeit 40 Vollzeitstellen.

„Inwieweit das Klagebegehren berechtigt ist, werden die Gerichte entscheiden“, sagte Jugenddezernentin Agnes Klein am Donnerstag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich gehe davon aus, dass die Beschlüsse des Rates rechtskonform sind.“ Angesichts der schwierigen Haushaltssituation sei es „auf der Hand liegend, dass nicht weiter gezahlt werden kann wie bisher“. Erziehungsberatung sei zwar „dem Grunde nach eine Pflichtleistung“, aber nicht der Höhe und dem Umfang nach.

Die freien Wohlfahrtsverbände haben im vergangenen Jahr in 5200 Fällen Erziehungsberatung geleistet. Die meisten Hilfesuchenden waren Menschen mit Migrationshintergrund, Sozialhilfeempfänger, allein Erziehende. Ganz große Not herrsche in Familien mit psychisch kranken Angehörigen. „Wir erleben eine permanente Steigerung der Nachfrage“, betonten die Vertreter von Caritasverband, Diakonischem Werk und Kinderschutzbund. In den meisten Fällen seien mindestens vier bis fünf Gespräche erforderlich. Hinzu kämen neue Aufgaben wie etwa die familiengerichtliche Beratung. Aufgrund der Streichung von Schulsozialarbeitern, erleben die Beratungsstellen immer mehr Hilferufe aus Schulen. Das sei bei weiteren Mittel- bzw. Stellenkürzungen nicht mehr oder nur noch mit Wartelisten zu leisten.



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