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Zwei Tote

Unfallfahrer war betrunken

Von Tim Stinauer, 13.07.10, 12:09h, aktualisiert 13.07.10, 19:04h

Der 18-jährige Autofahrer, der vor knapp einer Woche in Fühligen gegen einen Begrenzungsposten gefahren war, stand unter Alkoholeinfluss. Bei dem Unfall waren zwei junge Frauen ums Leben gekommen.

Unfall Fühlingen
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Bei einem Unfall sind in Fühlingen zwei junge Frauen ums Leben gekommen. (Bild: Krasniqi)
Unfall Fühlingen
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Bei einem Unfall sind in Fühlingen zwei junge Frauen ums Leben gekommen. (Bild: Krasniqi)
Fühlingen - Nach dem tragischen Unfall in Fühlingen, bei dem am vorigen Donnerstag zwei junge Frauen starben, steht jetzt fest, dass der 18-jährige Fahrer des verunglückten Wagens betrunken war. Den genauen Alkoholwert seiner Blutprobe will die Polizei „aus verfahrenstechnischen Gründen“ nicht nennen. „Aber die Untersuchung hat ergeben, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls absolut fahruntüchtig war“, sagte ein Polizeisprecher. Außerdem besitzt der junge Fahrer keinen Führerschein. Der Ford Ka war - besetzt mit fünf Insassen - auf der Neusser Landstraße auf relativ gerader Strecke plötzlich von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Eine 18-Jährige und eine 23-Jährige waren offenbar sofort tot. Ihre drei Freunde kamen mit Verletzungen davon.

Unterdessen ermittelt die Polizei in den eigenen Reihen, ob Beamte knapp drei Wochen vor dem Unglück einen entsprechenden Warnhinweis eines Zeugen angemessen bearbeitet haben. Der Zeuge hatte sich am 20. Juni anonym über Notruf gemeldet und berichtet, der 18-Jährige sei soeben mit einem Auto losgefahren, obwohl er keinen Führerschein besitze. Wie Polizeisprecher Wolfgang Baldes am Dienstag mitteilte, sei daraufhin eine Fahndung nach dem Wagen eingeleitet worden, die aber erfolglos geblieben sei. Etwa 20 Minuten hätten Polizisten zudem vor der Wohnanschrift des 18-Jährigen gewartet, ihn aber nicht angetroffen.

Sollte sich bei den internen Ermittlungen herausstellen, dass die an dem Einsatz beteiligten Beamten dem Zeugenhinweis mit mehr Nachdruck hätten folgen müssen, droht ihnen eine Anklage wegen Strafvereitelung im Amt.



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