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Steuer

Arbeitszimmer leichter absetzbar

Von Christian Rath, 29.07.10, 10:47h, aktualisiert 29.07.10, 22:50h

Das Finanzamt muss die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in vielen Fällen steuermindernd berücksichtigen. Das hat das Bundesverfassunsgericht entschieden. Ein Hauptschullehrer hatte gegen die Neuregelung von 2007 geklagt.

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Arbeitszimmer können steuerlich geltend gemacht werden. (Bild: dpa)
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Arbeitszimmer können steuerlich geltend gemacht werden. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Vor allem Lehrer können sich freuen. Häusliche Arbeitszimmer dürfen wieder von der Steuer abgesetzt werden - wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsraum anbietet. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und kippte damit eine Gesetzesverschärfung der großen Koalition aus dem Jahr 2007.

Geklagt hatte ein Hauptschullehrer aus Nordrhein-Westfalen. In seinem Haus hat er ein zehn Quadratmeter großes Arbeitszimmer eingerichtet, das er täglich rund zwei Stunden für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzt. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2007 wollte er 1628 Euro Aufwand und Werbungskosten für das Arbeitszimmer abziehen.

Doch der Gesetzgeber hatte dies 2007 abgeschafft. Häusliche Arbeitszimmer waren seitdem nur noch bei echten Heimarbeitern zu berücksichtigen - wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der beruflichen Arbeit darstellte. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte der Lehrer beim Finanzgericht Münster, das den Fall in Karlsruhe zur Prüfung vorlegte. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass die Neuregelung von 2007 gegen das Grundgesetz verstößt. Dort ist eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vorgesehen.

Wenn der Gesetzgeber sich entscheide, beruflich bedingte Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, dann müsse er diesen Ansatz „folgerichtig“ durchhalten, so die Richter, auch bei häuslichen Arbeitszimmern. Nur aus „sachlichem Grund“ könne der Bundestag Ausnahmen machen. Der Wunsch nach höheren Steuereinnahmen reiche aber nicht aus, erklärten die Richter unmissverständlich.

Tatsächlich ging es 2007 nur um die Sanierung des Haushalts. Auch die Pendlerpauschale war im gleichen Gesetz gekürzt worden und auch dagegen hatte Karlsruhe 2008 interveniert. Der Gesetzgeber muss nun für alle Beschäftigten, deren Arbeitgeber ihnen nachweislich keinen Arbeitsplatz anbieten, den Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer zulassen. Dabei kann die Höhe des Abzugs jedoch beschränkt werden, so die Richter. Denn ob ein Arbeitszimmer nicht auch privat genutzt werde, sei schwer zu überprüfen.

Steuernachlass gilt rückwirkend

In einem anderen Urteil hatte Karlsruhe 1999 die Beschränkung der abzugsfähigen Kosten auf 2400 DM pro Jahr akzeptiert.

Verschlechterungen könnte es für diejenigen geben, die bisher die Kosten für ein Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen dürfen, weil es ihren Arbeitsmittelpunkt darstellt. Diese Regel sei „streitanfällig“ und ebenfalls schlecht zu kontrollieren. Auch hier dürfte eine Deckelung eingeführt werden. Soweit alte Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, erhalten Betroffene auch für die Jahre bis 2007 noch eine Steuererstattung. Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet mit Mehrkosten für den Bund in Höhe von 700 Millionen Euro. Finanzminister Wolfgang Schäuble kündigte eine baldige Neuregelung an.



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