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Kachelmann

Ohrfeige für die Staatsanwälte

Von Marianne Quoirin, 29.07.10, 13:22h

Jörg Kachelmann hat einen wichtigen Sieg vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe errungen. Mit der Entscheidung, ihn aus der U-Haft zu entlassen, steht nun das ganze Verfahren gegen den Wetter-Moderator in Frage. Zu recht. Anstoß – der Kommentar

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Jörg Kachelmann verläßt das Gefängnis in Mannheim. (Bild: ddp)
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Jörg Kachelmann verläßt das Gefängnis in Mannheim. (Bild: ddp)
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, den seit vier Monate inhaftierten Moderator Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft zu entlassen, ist ein strahlender Erfolg seines Verteidigers Reinhard Birkenstock. Denn der 3. Strafsenat hat nicht nur den Haftbefehl aufgehoben und seine „umgehende Freilassung“ angeordnet, sondern auch entschieden, dass „im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe“. Dieser Satz ist eine schallende Ohrfeige gegen die Staatsanwaltschaft und die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim, die das Verfahren gegen den 52 Jahre alten ARD-Wettermoderator eröffnet hat.

Birkenstock, in den vorigen Wochen wiederholt von mehr oder minder Berufenen wegen seiner Verteidigungsstrategie kritisiert, hat am Donnerstag nicht aufgetrumpft, sondern seinen Job charakterisiert: „Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen - und das uns heute Gott sein Dank gelungen.“

Zweifel am Strafverfahren gegen Kachelmann

Für die OLG-Richter, die sich Zeit genommen haben, sämtliche Beweismittel ausgiebig zu prüfen, sieht die Fall-Konstellation so aus: Es steht Aussage gegen Aussage, und bei dem mutmaßlichen Opfer könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden. Das ist indirekt eine Aufforderung an die Mannheimer Ermittler, auch gegen die ehemalige Geliebte von Kachelmann zu ermitteln – wegen falscher Anschuldigungen und schwerer Freiheitsberaubung.

Das Strafverfahren gegen Kachelmann wird wohl dennoch am 5. September eröffnet werden, es sei denn, dass das Gericht das Verfahren erst einmal aussetzt. Doch das ist eine Ermessensentscheidung der Kammer, die bisher total den Kurs der Ankläger steuerte und die Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Körperverletzung zuließ. Der Prozess wird, das dürfte heute schon feststehen, in einem Krieg der Gutachter enden.



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