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Schulgesetz

Heftige Kritik an Sylvia Löhrmann

Von Kerstin Meier, 29.07.10, 21:44h

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann erntet für ihre Forderung nach einem bundeseinheitlichen Schulgesetz heftige Gegenwehr. Der Präsident der Kultusministerkonferenz Ludwig Spaenle bezeichnete den Vorschlag als „verfassungswidrig“.

Sylvia Löhrmann
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Schulministerin Sylvia Löhrmann beim Gespräch in Düsseldorf. (Bild: Max Grönert)
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Schulministerin Sylvia Löhrmann beim Gespräch in Düsseldorf. (Bild: Max Grönert)
Als „verfassungswidrig“ bezeichnet Ludwig Spaenle (CSU) den Vorschlag von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann für ein bundeseinheitliches Schulgesetz. Ein Schulgesetz sei nicht Kompetenz des Bundes und würde „eine völlige Umkehrung der verfassungsrechtlichen Verteilung der Gewichte bedeuten“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zwar sei er wie die NRW-Schulministerin „der Meinung, dass wir Systemkonstanz und Verlässlichkeit brauchen“, so Spaenle. Was das betreffe, seien die „ersten Äußerungen inhaltlicher Natur von Frau Löhrmann allerdings eher kontraproduktiv“. Von einer Debatte um eine Verfassungsänderung hält der bayrische Kultusminister gar nichts. „Ich bin zufrieden damit, dass wir die Gestaltungskompetenz für Bildungspolitik in den Ländern haben, weil die näher am Menschen sind.“

Auch Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der CDU / CSU Bundestagsfraktion, kritisiert den Vorschlag der NRW-Schulministerin: „Wenn Frau Löhrmann mehr Einheitlichkeit will, sollte sie vor der eigenen Haustür beginnen und von weiteren Schulexperimenten absehen“, sagt er. Ein Bundesschulgesetz sei „das letzte, was Deutschland braucht. Die 40 000 Schulen in Deutschland sind so individuell, dass sie nicht aus einer Berliner Zentrale heraus gesteuert werden können.“

Patrick Meinhardt, bildungspolitischer Sprecher FDP-Bundestagsfraktion, spricht sich für „eindeutige Zuständigkeiten“ aus. Da diese bei den Ländern liegen, „weiß ich nicht, was in ein Bundesschulgesetz hineingeschrieben werden sollte.“ Um gemeinsame Punkte von Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu regeln, brauche man keine Grundgesetzänderung, „sondern nur den guten Willen von allen Ländern, sich abzustimmen.“

Keine Chancen auf Verwirklichung

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sieht für ein bundesweites Schulgesetz „keinerlei Chancen auf Verwirklichung“. Schließlich sei die Zuständigkeit für Schulen die letzte Kernkompetenz, die den Bundesländern geblieben sei. Mit einem Bundesschulgesetz werde daher der gesamte Föderalismus in Frage gestellt. Selbst ein „schlankes Schulgesetz mit zentralen Anforderungen“, wie Löhrmann es angeregt hatte, erfordere eine Änderung des Grundgesetzes. „Dafür braucht man nicht nur eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, sondern auch im Bundesrat. Und damit wird die Sache schwierig“, so Meidinger.



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