Schriftgröße

Sexualstraftäter

Überwachung via Satellit

Erstellt 30.07.10, 11:03h, aktualisiert 30.07.10, 14:12h

In Hamburg sorgt ein entlassener Sexualstraftäter für massive Proteste. Nach der Reform der Sicherungsverwahrung setzt die FDP-Justizministerin nun auf elektronische Fußfesseln. Von der Überwachung via Satellit hält die Union dagegen nicht viel.

elektronische Fußfessel
Bild vergrößern
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln soll nach den Vorstellungen des Bundesjustizministerium eingeführt werden. (Bild: dpa)
elektronische Fußfessel
Bild verkleinern
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln soll nach den Vorstellungen des Bundesjustizministerium eingeführt werden. (Bild: dpa)
BERLIN/HAMBURG - Der Hamburger Fall eines früheren Sex-Täters hat eine Debatte um elektronische Fußfesseln entfacht. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte am Freitag dem Sender N24, bei Kinderschändern und Sexualverbrechern könnten die Fesseln keine Lösung sein.

Er griff damit Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. Sie sehen neben einer grundlegenden Reform der Sicherungsverwahrung auch elektronische Fußfesseln für Täter vor, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Wenn solche gefährliche Täter freigelassen werden, "müssen sie im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen". Mit Hilfe der elektronischen Überwachung könne satellitengestützt kontrolliert werden, ob die Auflagen etwa zu Aufenthaltsverboten eingehalten würden. Dafür sollten nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils kam Mitte Juli auch ein 53-Jähriger frei, der fast 30 Jahre in Baden-Württemberg eingesperrt war und nun in Hamburg lebt. Nach Protesten von Anwohnern musste er erneut seine Unterkunft wechseln. Es ist die dritte Wohnung, in die er seit seiner Ankunft in der Hansestadt vor mehr als einer Woche einzieht. Der Mann wird von der Polizei rund um die Uhr bewacht.

Unionspolitiker laufen auch Sturm gegen Pläne, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft werden soll. Leutheusser-Schnarrenberger will dafür die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausbauen. Dabei ist die Maßnahme nur möglich, wenn sie im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet war.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werde kommende Woche mit Ländervertretern zusammenkommen, um über präventive Maßnahmen bis zur Einführung der Fußfessel zu beraten, sagte Stadler.

Keine rückwirkende Sicherheitsverwahrung

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung wird durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2009 erforderlich. Die Straßburger Richter entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Bis zum Jahr 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben.

Nach der Reform von 1998 wurden zahlreiche zuvor angeordnete Sicherungsverwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das sogenannte Rückwirkungsverbot verstieß. Demnach darf niemand wegen eines Gesetzes verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht bestand. Auf Grundlage des Straßburger Urteils müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten.

Anwohner protestieren

Nach Anwohnerprotesten in Hamburg gegen einen entlassenen Sexualstraftäter in ihrer Nachbarschaft wollen die Behörden eine größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung erreichen. Der Mann werde rund um die Uhr von der Polizei bewacht, sagte die Sprecherin der Justizbehörde, Pia Kohorst, am Freitag. Weitere Angaben zum aktuellen Aufenthalt des Straftäters wollte sie nicht machen. Am Donnerstagabend hatten im Süden der Stadt Anwohner gegen den 53-Jährigen demonstriert.

Auch soll der wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilte Mann einen Fotografen angegriffen haben. Wie ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage sagte, soll der Sexualstraftäter dem Fotografen am Donnerstag im Hinterhof die Kamera aus der Hand geschlagen haben. Der Fotograf erstattete Anzeige wegen Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Mann wurde an einen anderen Ort gebracht.

Die Justizbehörde bestätigt offiziell bislang nur den Aufenthalt eines entlassenen Täters, macht jedoch keine weiteren Angaben zur Person. Bei dem Mann soll es sich um einen Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg handeln, der Mitte Juli nach fast 30 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe freigelassen worden war. Das Gericht hatte sich mit der Entscheidung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezogen. (afp/ddp/dpa)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Protestieren Sie gegen ACTA?
Bundesweit sind Proteste gegen das internationale Handelsabkommen ACTA geplant. Es sieht unter anderem vor, Urheberrechtsverletzungen strenger zu ahnden. Kritiker befürchten Zensur und Überwachung vor allem im Internet. Beteiligen Sie sich am Protest?

Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste