Von Jörg Schindler, 30.07.10, 08:18h
Keil hatte Brunner am 13. September 2009, einen Tag nach dessen Tod, obduziert und dabei eine „Vielzahl von Verletzungen durch stumpfe Gewalt“ festgestellt. An einer Schläfe Brunners waren die Sohlenabdrucke beider Beschuldigten nachgewiesen worden, zwei weitere Fußtritte trafen Oberarm und Bauch, außerdem gab es Spuren etlicher Faustschläge im Gesicht. Hinweise von Zeugen, wonach die Angeklagten Markus S. und Sebastian L. „zig Mal“ auf Brunners Kopf getreten haben sollen, hätten sich in seiner Untersuchung nicht bestätigt. Brunner erlitt bei der Schlägerei am Münchner S-Bahnhof Solln nach Keils Angaben auch keine Knochenbrüche. Zwar seien bei der Obduktion Frakturen von Brustbein und Rippen festgestellt worden, diese stammten aber ganz sicher von den Reanimationsversuchen durch die Rettungssanitäter.
Keils Obduktionsbericht deckt sich damit mit der Auswertung von DNA-Spuren, die ebenfalls am neunten Prozesstag präsentiert wurde. Am gesamten Tatort seien sehr viele Blutspuren gefunden worden, die vom Hauptangeklagten Markus S. stammen, jedoch vergleichsweise wenige von Dominik Brunner. Dieser hatte, bevor er von S. und L. misshandelt wurde, dem älteren der beiden Angeklagten mit einem Fausthieb eine blutende Verletzung zugefügt.
Der Rechtsmediziner Keil betonte, Brunner habe ein vergrößertes Herz gehabt, dass sich „in Belastungssituationen“ nicht ausreichend mit Sauerstoff versorge. Dazu komme, dass der Körper bei Stress große Mengen an Adrenalin ausstoße, das bei einer derartigen Krankheit zusätzliche Herzschläge auslöse. Dies wiederum könne, wie bei Brunner, zu Herzkammerflimmern und damit letztlich zum Tod führen. Er sei sich aber sicher, so Keil, dass Brunner mit diesem Herzen „noch lange hätte weiterleben können", wenn es am 12. September nicht erheblichem physischen wie psychischen Stress ausgesetzt gewesen wäre. Insofern bestehe ein kausaler Zusammenhang zwischen der Prügelei und Brunners Tod.
Keil attestierte dem mutmaßlichen Haupttäter Markus S. zudem, er sei am Tattag durch starken Alkoholkonsum „enthemmt" gewesen, gleichwohl ging er nicht von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus. S., der nach eigenen Angaben eine halbe Flasche Wodka und etliche Bier getrunken hatte, habe etwa zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Außerdem stand er unter dem Einfluss von Haschisch. Sein Mittäter L. war dagegen nüchtern. Er soll es gewesen sein, der S. letztlich vom hilflos am Boden liegenden Brunner wegzog.
S-Bahn-Schläger: Anstifter gibt Brunner Mitschuld
Kommentar zum Fall Brunner: Schäbige Kehrtwende
Wer es sich nicht vorstellen kann
02.08.2010 | 10.13 Uhr | jaczi
wie gewaltätig man sein kann, sollte bei google mal nach "sieben gegen einen" suchen. Da findet ihr ein nettes Video von der Pariser Metro.
Dann…
@ Terror-Sommer
31.07.2010 | 14.00 Uhr | Schwarzer Peter
Ich gebe es ja ungern zu, aber diesmal muss ich Dir Recht geben. Es wird so lange nach einem Fehler beim Opfer gesucht, um ihm eine Mitschuld zu…
Dann war es ja Schicksal. Genauso bei der Loveparade.
30.07.2010 | 18.08 Uhr | Terror-Sommer
Da hat die deutsche Justiz also mal wieder solange hin und her "diskutiert", bis das Opfer selbst schuld ist. Bei der Loveparade hatten die Opfer ja…
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