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Brunner-Prozess

19 Fausthiebe, drei Fußtritte

Von Jörg Schindler, 30.07.10, 08:18h

Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner hatte die Rechtsmedizin das Wort. Laut Gutachter wurde Brunner durch die Hiebe und Tritte der beiden Angreifer zwar lebensgefährlich verletzt, starb aber an Herzversagen.

Trauerbild Dominik Brunner
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Der gewaltsame Tod von Dominik Brunner beschätfigt das Münchner Landgericht: Die Staatsanwaltschaft forderte zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) hielt die Anklagebehörde am Mordvorwurf fest sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler, sie forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. (Bild: ddp)
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Der gewaltsame Tod von Dominik Brunner beschätfigt das Münchner Landgericht: Die Staatsanwaltschaft forderte zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) hielt die Anklagebehörde am Mordvorwurf fest sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler, sie forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. (Bild: ddp)
MÜNCHEN - Die beiden Angeklagten im Mordprozess an Dominik Brunner haben ihrem Opfer nachweislich 19 Fausthiebe und drei Fußtritte zugefügt. Die Verletzungen seien „lebensgefährlich" gewesen, sagte der Rechtsmediziner Wolfgang Keil vor dem Landgericht München I. Letztendlich sei der Brunner aber nicht unmittelbar an den Folgen der Hiebe und Tritte gestorben, sondern ohne jeden Zweifel an Herzversagen. „Der 50 Jahre alte Herr Brunner war schon lange Zeit herzkrank“, so Keil. Ohne diese Krankheit „hätte er wie durch ein Wunder überlebt“.

Keil hatte Brunner am 13. September 2009, einen Tag nach dessen Tod, obduziert und dabei eine „Vielzahl von Verletzungen durch stumpfe Gewalt“ festgestellt. An einer Schläfe Brunners waren die Sohlenabdrucke beider Beschuldigten nachgewiesen worden, zwei weitere Fußtritte trafen Oberarm und Bauch, außerdem gab es Spuren etlicher Faustschläge im Gesicht. Hinweise von Zeugen, wonach die Angeklagten Markus S. und Sebastian L. „zig Mal“ auf Brunners Kopf getreten haben sollen, hätten sich in seiner Untersuchung nicht bestätigt. Brunner erlitt bei der Schlägerei am Münchner S-Bahnhof Solln nach Keils Angaben auch keine Knochenbrüche. Zwar seien bei der Obduktion Frakturen von Brustbein und Rippen festgestellt worden, diese stammten aber ganz sicher von den Reanimationsversuchen durch die Rettungssanitäter.

Keils Obduktionsbericht deckt sich damit mit der Auswertung von DNA-Spuren, die ebenfalls am neunten Prozesstag präsentiert wurde. Am gesamten Tatort seien sehr viele Blutspuren gefunden worden, die vom Hauptangeklagten Markus S. stammen, jedoch vergleichsweise wenige von Dominik Brunner. Dieser hatte, bevor er von S. und L. misshandelt wurde, dem älteren der beiden Angeklagten mit einem Fausthieb eine blutende Verletzung zugefügt.

Der Rechtsmediziner Keil betonte, Brunner habe ein vergrößertes Herz gehabt, dass sich „in Belastungssituationen“ nicht ausreichend mit Sauerstoff versorge. Dazu komme, dass der Körper bei Stress große Mengen an Adrenalin ausstoße, das bei einer derartigen Krankheit zusätzliche Herzschläge auslöse. Dies wiederum könne, wie bei Brunner, zu Herzkammerflimmern und damit letztlich zum Tod führen. Er sei sich aber sicher, so Keil, dass Brunner mit diesem Herzen „noch lange hätte weiterleben können", wenn es am 12. September nicht erheblichem physischen wie psychischen Stress ausgesetzt gewesen wäre. Insofern bestehe ein kausaler Zusammenhang zwischen der Prügelei und Brunners Tod.

Keil attestierte dem mutmaßlichen Haupttäter Markus S. zudem, er sei am Tattag durch starken Alkoholkonsum „enthemmt" gewesen, gleichwohl ging er nicht von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus. S., der nach eigenen Angaben eine halbe Flasche Wodka und etliche Bier getrunken hatte, habe etwa zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Außerdem stand er unter dem Einfluss von Haschisch. Sein Mittäter L. war dagegen nüchtern. Er soll es gewesen sein, der S. letztlich vom hilflos am Boden liegenden Brunner wegzog.



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