Von Benjamin Jeschor, 30.07.10, 17:47h
Bereits in seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt damals eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe für die esoterische Lebensberaterin gefordert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass kein Augenblicksversagen vorliegt, sondern Evelyn H. ihre Kinder über einen längeren Zeitraum vernachlässigt habe.
In den Urlaub nach Spanien
Im April 2009 war die Frau mit einem Sohn nach Spanien in Urlaub gefahren. Den geistig und körperlich behinderten Justin sowie zwei jüngere Kinder ließ sie in der Obhut ihrer damals 17-jährigen ältesten Tochter. Am 12. April verstarb Justin, der tagelang kein Essen und kein Trinken erhalten hatte, an den Folgen der Austrocknung, des Nahrungsmangels, einer Unterkühlung und einer beginnenden Lungenentzündung.
Nach Meinung der Ankläger hat die 35-Jährige ihre Kinder schon vor der Urlaubsfahrt vernachlässigt. „Eine Bewährungsstrafe trägt der hohen Schuld nicht ausreichend Rechnung“, so Volkhausen. Die heute 18 Jahre alte Tochter hatte wegen Aussetzung mit Todesfolge und Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge eine Jugendstrafe von 22 Monaten auf Bewährung erhalten.
ein Witz
30.07.2010 | 18.07 Uhr | herbstkatze
Gut,dass die Staatsanwaltschaft das milde Urteil nicht akzeptiert hat,diese "Mutter " verdient eine harte Strafe,nicht auf Bewährung.Sie hat die kids…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
![]() |
Mahjongg Fortuna » 2337 Spieler |
![]() |
Zuma » 1507 Spieler |
![]() |
Bookworm » 1263 Spieler |
![]() |
Bubble Shooter » 1034 Spieler |
![]() |
Bejeweled 2 » 956 Spieler |