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Justiz

Revision gegen Urteil eingelegt

Von Benjamin Jeschor, 30.07.10, 17:47h

Die Staatsanwaltschaft fordert eine härtere Bestrafung von Justins Mutter. Zwei Jahre auf Bewährung seien zu wenig. In der ersten Instanz hatte die Anklagebehörde eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert.

Spielzeug erinnert an Justin
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Kinderspielzeug vor dem Haus, in dem Justin starb (Bild: Heinen)
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Kinderspielzeug vor dem Haus, in dem Justin starb (Bild: Heinen)
Bad Münstereifel/Bonn - Nicht akzeptieren will die Staatsanwaltschaft die Verurteilung der 35 Jahre alten Evelyn H. (Name geändert) durch das Bonner Landgericht: Im Juni hatte die Jugendschwurgerichtskammer die Mutter des verstorbenen neunjährigen Justin aus Bad Münstereifel wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zu gering, meint die Staatsanwaltschaft. Wie Behördensprecherin Monika Volkhausen auf Anfrage mitteilte, wurde jetzt Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Bereits in seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt damals eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe für die esoterische Lebensberaterin gefordert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass kein Augenblicksversagen vorliegt, sondern Evelyn H. ihre Kinder über einen längeren Zeitraum vernachlässigt habe.

In den Urlaub nach Spanien

Im April 2009 war die Frau mit einem Sohn nach Spanien in Urlaub gefahren. Den geistig und körperlich behinderten Justin sowie zwei jüngere Kinder ließ sie in der Obhut ihrer damals 17-jährigen ältesten Tochter. Am 12. April verstarb Justin, der tagelang kein Essen und kein Trinken erhalten hatte, an den Folgen der Austrocknung, des Nahrungsmangels, einer Unterkühlung und einer beginnenden Lungenentzündung.

Nach Meinung der Ankläger hat die 35-Jährige ihre Kinder schon vor der Urlaubsfahrt vernachlässigt. „Eine Bewährungsstrafe trägt der hohen Schuld nicht ausreichend Rechnung“, so Volkhausen. Die heute 18 Jahre alte Tochter hatte wegen Aussetzung mit Todesfolge und Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge eine Jugendstrafe von 22 Monaten auf Bewährung erhalten.



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