Erstellt 31.07.10, 17:51h, aktualisiert 31.07.10, 17:53h
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar eine Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene und Kinder bis Ende Dezember gefordert. Von der Leyen will das Urteil mit einem zustimmungspflichtigen Gesetz umsetzen, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.
Das Arbeitsministerium prüft in diesem Zusammenhang, ob die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten zusätzlichen Leistungen für die Bildung von Kindern künftig als Sach- oder Dienstleistung gewährt werden können. Laut "Spiegel" werden dabei sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine etwa für Sport- und Freizeitangebote erwogen. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen solle künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden.
Von der Leyens Sprecher bestätigte überdies, dass auch die bisherige Kopplung der Höhe der Bezüge an die Rentenentwicklung aufgegeben werden soll. Mögliche Alternativen seien die Anbindung an die Nettolohnentwicklung oder die Preisentwicklung. Laut "Spiegel" geht das Ministerium davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze dadurch künftig stärker steigen werden als die Renten.
Wie der "Spiegel" weiter berichtet, zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Der Sprecher des Arbeitsministeriums wies jedoch Angaben des Magazins als "reine Spekulation" zurück, nach denen der Satz auf bis zu 400 Euro steigen könnt. Es gebe noch keinerlei Daten, die Deutungen zuließen, ob und in welche Richtung sich die Regelsätze entwickeln könnten. (AFP)
Teilhabe- und Bildungsgutscheine also.
01.08.2010 | 04.01 Uhr | Moneypennie
Und was soll das bringen? Lachhaft. Anstatt vernünfige Schulen mit ausreichend Personal zu schaffen, eine weitere unglaubliche Diskriminierung der…
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