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Hartz IV

Regierung plant Änderungen

Erstellt 31.07.10, 17:51h, aktualisiert 31.07.10, 17:53h

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen plant angeblich weitreichende Korrekturen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle. Einem Medien-Bericht zufolge sollen die „Hartz IV”-Sätze steigen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen
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Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (Bild: dpa)
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Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (Bild: dpa)
BERLIN - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant weitreichende Korrekturen bei den Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder. Als Spekulation wies allerdings das Arbeitsministerium am Samstag einen Bericht des Magazins "Spiegel" zurück, nach dem die Regelsätze für Hartz IV auf bis zu 400 Euro steigen könnten. Die neuen Sätze könnten erst im Herbst anhand neuer Einkommens-Stichproben berechnet werden, erklärte ein Sprecher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar eine Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene und Kinder bis Ende Dezember gefordert. Von der Leyen will das Urteil mit einem zustimmungspflichtigen Gesetz umsetzen, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Das Arbeitsministerium prüft in diesem Zusammenhang, ob die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten zusätzlichen Leistungen für die Bildung von Kindern künftig als Sach- oder Dienstleistung gewährt werden können. Laut "Spiegel" werden dabei sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine etwa für Sport- und Freizeitangebote erwogen. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen solle künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden.

Von der Leyens Sprecher bestätigte überdies, dass auch die bisherige Kopplung der Höhe der Bezüge an die Rentenentwicklung aufgegeben werden soll. Mögliche Alternativen seien die Anbindung an die Nettolohnentwicklung oder die Preisentwicklung. Laut "Spiegel" geht das Ministerium davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze dadurch künftig stärker steigen werden als die Renten.

Wie der "Spiegel" weiter berichtet, zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Der Sprecher des Arbeitsministeriums wies jedoch Angaben des Magazins als "reine Spekulation" zurück, nach denen der Satz auf bis zu 400 Euro steigen könnt. Es gebe noch keinerlei Daten, die Deutungen zuließen, ob und in welche Richtung sich die Regelsätze entwickeln könnten. (AFP)



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