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Zensurversuch

Duisburg kapituliert vor dem Internet

Von Harald Biskup, 18.08.10, 21:03h, aktualisiert 21.08.10, 13:34h

Die Duisburger Verwaltung um OB Adolf Sauerland wollte die Veröffentlichung von Dokumenten zum Loveparade-Unglück verhindern - und machte einen Weblogbetreiber per Gerichtsverfügung mundtot. Doch nachdem viele andere Websites das Dossier ebenfalls online stellten, gab die Stadt nun klein bei.

Duisburgs OB Sauerland
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Bloggen verboten: Duisburgs OB Sauerland ist gegen die Veröffentlichung der Loveparade-Dokumente. (Bild: dpa)
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Bloggen verboten: Duisburgs OB Sauerland ist gegen die Veröffentlichung der Loveparade-Dokumente. (Bild: dpa)
KÖLN/DUISBURG - So schnell kann es im Internet-Zeitalter gehen: Kaum hatten die Stadt Duisburg und das Landgericht Köln bestätigt, dass die Verwaltung die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente zur Love Parade hat verbieten lassen, musste sich die Stadt auf ganzer Linie geschlagen geben. Man werde keine weiteren juristischen Schritte unternehmen, teilte kleinlaut ein Sprecher der Oberbürgermeisters mit. Die unkontrollierbare Verbreitung der Dokumente sei faktisch nicht mehr zu unterbinden. In offensichtlicher Fehleinschätzung der interaktiven Wirkungsweise des Netzes hatte man einem Lokalblog bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verbieten lassen, aus Sitzungsprotokollen und innerbehördlichem Schriftverkehr zu zitieren. Längst waren da die Unterlagen im Umlauf.

Verbot nährte Verdacht

Das Duisburger Lokal-Portal „Xtranews“ hatte eine Anlage zu einem von der Stadt Duisburg in Auftrag gegebene Gutachten ins Netz gestellt. Während die Verwaltung Teile des Gutachtens im Internet veröffentlicht hat, wollte sie verhindern, dass die Anlagen - etwa 330 Seiten Planungsunterlagen, Genehmigungen, Zeichnungen - an die Öffentlichkeit gelangen. Xtranews war eine Kopie des Materials „aus dem Landtag“ zugespielt worden, sagte Stefan Meiners, einer von etwa zehn ehrenamtlichen Mitarbeitern, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Als man sich entschloss, die Kopie der CD auf die eigene Webseite zu nehmen, habe man den Inhalt für nicht allzu heikel gehalten. Schließlich hätten die von der Düsseldorfer Anwältin Ute Jasper ausgewählten Dokumente ja gerade die Stadt entlasten sollen.

p>Erst der Verbotsantrag, sagt Meiners, habe bei ihm und seinen Mitstreitern den Verdacht genährt, „der selbst ernannte Chefaufklärer“ OB Sauerland wolle womöglich brisantes Material zurückhalten. Die mit der Prüfung beauftragte Anwältin Ute Jasper, hatte erklärt, es habe sich kein schuldhaftes Versagen städtischer Mitarbeiter ergeben, wohl aber der Verdacht, dass „Dritte gegen Vorgaben und Auflagen der Genehmigungen der Stadt Duisburg verstoßen haben“. Warum aber ist dann die Stadt so erpicht, die Weitergabe des Materials verbieten zu lassen? Schon eine erste Durchsicht des Materials lasse, sagt Xtranews-Mann Meiners, keineswegs den Schluss zu, dass die Daten durchweg positive Angaben für die Stadt und den OB enthielten. In der Tat finden sich in dem Datenwust bemerkenswerte Dokumente, darunter einen handschriftlichen Vermerk des seinerzeitigen Planungsdezernenten Jürgen Dressler, dass er sich fortan weigere, Verantwortung für das Großereignis zu tragen.

Zudem ergeben sich viele Detailhinweise auf eine Reihe von Kernfragen der Tragödie: Hat es eine hinreichende Planung für die Trennung von Besucherströmen gegeben, die das Festivalgelände betreten bzw. verlassen wollten? Auf welcher Grundlage hat man sich zum Aufstellen einfacher Bauzäune entschlossen? Und vor allem: War die Stadt berechtigt, dem Betreiber zu gestatten, von Vorschriften für die Rettungswege abzuweichen? So heißt es etwas in einer „Ergebnisniederschrift“ vom 2. Oktober 2009, die Veranstaltung solle „mehr oder weniger stationär durchgeführt werden“. Die 220.000 Quadratmeter große nutzbare Fläche wäre „vollkommen ausreichend für die zu erwartende Besucherzahl“. Vieles, was städtische Bedienstete seinerzeit protokolliert haben, liest sich heute wie Hohn, etwa, dass zur Vermeidung von „Kollateralschäden“ eine „weitläufige Umgehung vom Hauptbahnhof zum Veranstaltungsgelände“ unabdingbar sei.

Auch Journalistenverband stellt Dokumente online

Inzwischen hat der Landesverband Brandenburg der „Gewerkschaft Deutscher Journalistenverband“ eine Kopie des Datenträgers auf seine Homepage gestellt. Der Vizevorsitzende Klaus D. Minhardt sagte, es könne nicht angehen, dass eine Behörde die Veröffentlichung von Dokumenten mit Verweis auf das Urheberrecht bekämpfe. Solche Unterlagen müssten wegen der Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt werden. Ein Geheimhaltungs-Interesse könne die Stadt nicht geltend machen.

Die städtische Verwaltung machte indes geltend, Mitarbeiter und Zeugen hätten geschützt werden sollen. Schließlich enthalten die Dokumente zahlreiche Namen samt Anschrift.



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