Von Joachim Sprothen, 02.09.10, 10:21h
Juristisches Neuland
Der Anwalt (sein Name hat ägyptische Wurzeln) betrat mit Zivilverfahren gegen den Onlinequiz-Veranstalter juristisches Neuland: „Durchgezogen hat das meines Wissens noch keiner.“ Abdallah betreibt gemeinsam mit seiner Kollegin Gisela Trimborn eine Kanzlei an der Kölner Straße. Die Prozesse, die er gegen die Onlinequiz-GmbH führte, haben bereits dazu geführt, dass der Betreiber die Internet-Seite aus dem Netz nahm. Aber Abdallah will mehr. Er hat namens seines Mandanten Werner vor dem Landgericht München gegen die GmbH und deren Geschäftsführer Klage auf Zahlung von 998.970 Euro plus fünf Prozent Zinsen seit 2006 eingereicht. Summa summarum beläuft sich der Streitwert auf 1,2 Millionen.
Das Ratespiel war nach dem Strickmuster von Günther Jauchs RTL-Show „Wer wird Millionär?“ abgelaufen. Werner schaffte am 22. September 2006 im dritten Versuch die höchste Gewinnstufe. Welche Frage er damals korrekt beantwortete, weiß er heute nicht mehr. Wohl aber, dass ihm auf dem Computerbildschirm vom Betreiber zum Gewinn einer Million gratuliert wurde. Und die will Werner nun auch haben: abzüglich der 9,90 Euro, die laut Geschäftsbedingungen pro Teilnahme an dem Quiz fällig waren, und abzüglich der 1.000 Euro, die der Anwalt des Onlinequiz-Betreibers bereits an Werner überwiesen hat. Bleibt somit die „Restsumme“ von 998.970 Euro plus Zinsen, die Abdallah vor Gericht geltend gemacht hat.
Aus freien Stücken hat die GmbH die erwähnten 1.000 Euro nicht bezahlt. Das Amtsgericht München, das wegen des Firmensitzes des Onlinequiz-Veranstalters zuständig ist, hat die GmbH und deren Geschäftsführer am 16. April vergangenen Jahres nach mehreren vorausgegangenen Verhandlungstagen zur Zahlung dieser Summe an Werner verurteilt.
Versuchsballon
Vor dem Amtsgericht hatte Abdallah quasi den juristischen Versuchsballon steigen lassen. Der Anwalt wollte seinen Mandanten nicht in ein kaum finanzierbares Prozesskostenrisiko stürzen. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro wären auf Werner im Fall einer Niederlage Gerichts- und Anwaltskosten für beide Parteien in Höhe von rund 800 Euro zugekommen. Hätte Abdallah sofort die 1,2 Millionen eingeklagt, wäre es um Verfahrenskosten in Höhe von 45.000 Euro gegangen. Doch die Kosten der ersten Instanz hat nun der GmbH-Geschäftsführer als Prozessverlierer an der Backe.
Sein Anwalt hatte argumentiert, dass es sich bei dem Online-Quiz um ein Glücksspiel gehandelt habe, durch das laut Paragraf 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Verbindlichkeit begründet werde - getreu dem geflügelten Wort „Spielschulden sind Ehrenschulden“. Abdallah sah das anders: Bei einem Glücksspiel komme es überwiegend auf den Zufall an. Sein Mandant habe aber durch die Beantwortung aller zehn Fragen eine glücksunabhängige Leistung erbracht. Bei dem Onlinequiz seien für Gewinn oder Verlust die geistigen Fähigkeiten der Teilnehmer maßgeblich. Da nur eine richtige Antwort auf die jeweiligen Fragen möglich gewesen sei, habe das Hauptmerkmal des Quizspiels nicht im Zufalls-, sondern im Wissenselement gelegen. Die Internetveranstaltung sei daher eine „Auslobung“ im Sinne des Paragrafen 657 BGB, bei der für die Herbeiführung eines Erfolgs die dafür „verbindlich“ versprochene Belohnung ohne Wenn und Aber auszuzahlen ist. Die Amtsrichterin folgte der Argumentation Abdallahs in vollem Umfang.
Der GmbH-Geschäftsführer ging in die Berufung. Doch auch beim Landgericht München erlitt er Schiffbruch. Die Richter wiesen die Berufung am 26. November 2009 zurück. Das Amtsgericht habe den Sachverhalt „in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zutreffend und überzeugend gewürdigt“. Abdallah: „Jetzt hatten wir Blut geleckt.“ Mit diesem Urteil konnte die Rechtsschutzversicherung Werners davon überzeugt werden, die Prozesskosten zu übernehmen.
Abdallah ließ nicht nur das Urteil über die 1.000 Euro vollstrecken. Mit dem Prozesserfolg im Rücken schickte er auch einen Mahnbescheid über die in Rede stehende „Restsumme“ von 1,2 Millionen Euro los, für den die Versicherung 12.000 Euro an Verfahrensgebühren vorstreckte. Nur: Der GmbH-Geschäftsführer hatte nicht nur sein Online-Quiz aus dem Netz genommen, er war urplötzlich abgetaucht. Der Mahnbescheid kam als unzustellbar zurück.
Doch Abdallah ließ nicht locker. Es begann eine Verfolgungsjagd, auch dank der Unterstützung bayrischer Journalisten wurde der Geschäftsführer in Bayreuth ausfindig gemacht. Abdallah: „Er war ziemlich verblüfft, als wir bei ihm vor der Haustür standen und ihm den Mahnbescheid in die Finger drückten.“
Widerspruch eingelegt
Der Anwalt des Beklagten legte zwar Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Folglich wird über die 1,2 Millionen Euro wieder das Münchner Landgericht zu befinden haben. Aber nach den bereits ergangenen Urteilen hat Abdallah keinen Zweifel daran, dass er auch diesen, rechtlich absolut identisch gelagerten Prozess gewinnen wird.
Fehlt also nur noch eine „Kleinigkeit“, bis Werner schlagartig zum Millionär geworden ist: Bei dem Prozessverlierer muss dieses Geld auch zu holen sein. Darüber sei sich auch sein Mandant im Klaren, so Abdallah: „Michael Werner ist nicht naiv.“ Der Onlinequiz-Betreiber müsse allerdings erhebliche Summen beiseite geschafft haben, ist sich Abdallah sicher: „Gegen ihn laufen Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs im großen Stil.“
Abdallah, zu dessen Spezialgebieten das Bankenrecht zählt, geht davon aus, dass der Ratespielbetreiber die „Kohle“ nicht auf einem ganz normalen Konto einer bajuwarischen Kreissparkasse gebunkert hat. Aber er, so der Anwalt, habe einige Instrumentarien im Köcher, um an das Werner zustehende Geld zu kommen. Sollte das misslingen, wolle sein Mandant, „der einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn hat“, den Geschäftsführer zumindest hinter Gitter bringen.
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