Von Magnus Heier, 06.09.10, 11:04h
Der 81-jährige Patient war seit drei Wochen zur Dialyse in Behandlung, aber sein Zustand verschlechterte sich immer mehr. Er habe mehrfach geäußert, im Notfall nicht mehr wiederbelebt werden zu wollen. Und am fraglichen Tag schließlich sei er beim Eintreffen in der Praxis nicht mehr ansprechbar gewesen, so dass der Nephrologe (Nierenspezialist), schließlich auf jede weitere Behandlung verzichtete. Ein Krankenwagen wurde bestellt, um den 81-Jährigen zum Sterben zurück auf seine Station zu verlegen. Dann ging alles sehr schnell: Der Patient starb noch im Krankenwagen.
Was dann passierte, ist ein Automatismus, wie er in der Medizin immer wieder vorkommt. Die Rettungssanitäter hatten Angst und riefen einen Notarzt. Der kam mit Blaulicht, fand einen offensichtlich gerade erst verstorbenen Patienten vor, dessen Vorgeschichte er nicht kannte. Also versuchte er, ihn wiederzubeleben. Ohne die medizinische Situation des schon lange schwerstkranken Patienten und seinen Willen zu kennen, musste er das tun. Durch das Martinshorn alarmiert kam der Nierenspezialist dazu und versuchte, die Wiederbelebung zu unterbinden. Dabei sei es zum Gerangel und zu massiven Beleidigungen gekommen - heißt es.
Welch ein unwürdiger Tod des Mannes. Und wie vermeidbar. Und kein Einzelfall. Ständig werden vor allem nachts und am Wochenende Notärzte zu schwerstkranken Patienten gerufen, die eigentlich nur in Frieden sterben wollen. Wenn sie sich selbst aber nicht mehr äußern können (und wenn der Hausarzt, der den Patienten kennt, nicht erreichbar ist), hat der Notarzt keine Chance: Er muss handeln und Leben retten. Er muss Patienten ins Krankenhaus einweisen, auch wenn diese das ganz ausdrücklich vorher verweigert hatten. Was am Krankenbett fast immer fehlt, ist eine eindeutige Willenserklärung des Patienten. Und ein Krankenbericht des Hausarztes. Eine Anweisung, die es dem Notarzt ermöglicht, auf eine Behandlung zu verzichten. Diese Informationen gehören direkt und gut sichtbar ans Krankenbett.
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