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Kachelmann-Prozess

Nur eine billige Seifenoper?

Von Marianne Quoirin, 06.09.10, 00:30h, aktualisiert 07.09.10, 11:23h

Von Montag an steht der Wettermoderator Jörg Kachelmann vor Gericht. Kann das noch ein ordentliches Strafverfahren sein oder nicht eher eine Art Justiz-Event oder Seifenoper, in der ein Prominenter am Pranger steht?

Jörg Kachelmann
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Jörg Kachelmann nach einem Haftprüfungstermin im April 2010. (Bild: dpa)
Jörg Kachelmann
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Jörg Kachelmann nach einem Haftprüfungstermin im April 2010. (Bild: dpa)
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann, der am Montag vor dem Landgericht Mannheim beginnt, würde in Großbritannien erst gar nicht stattfinden. Zu viele Details aus Ermittlungsakten und Privatleben des prominenten Wetter-Moderators sind schon unters Volk gestreut worden, so dass es den Verantwortlichen unmöglich erscheinen würde, ein faires Verfahren zu garantieren. Wer solche Informationen verbreitet hätte, säße entweder im Gefängnis oder wäre zu einer empfindlichen Geldstrafen verdonnert worden. „Contempt of court“ - Missachtung des Gerichts heißt diese Regelung im anglo-amerikanischen Recht, die Medien von einer Verdachtsberichterstattung fast immer abhalten. In den 80er Jahren verweigerte zum Beispiel der High Court in Dublin die Auslieferung eines mutmaßlichen Terroristen nach London, weil aufgrund der Vorberichterstattung die 12 Geschworenen nicht mehr vorurteilsfrei über ein schuldig oder nicht schuldig befinden könnten.

Psychologische Wirkung der Vorberichterstattung

Über Kachelmanns Schicksal entscheiden drei Berufsrichter und zwei Schöffen in dem Mannheimer Prozess, den manche schon in fataler Fehleinschätzung als „Prozess des Jahrzehnts“ charakterisieren. Kann das noch ein ordentliches Strafverfahren sein oder nicht eher eine Art Justiz-Event oder Seifenoper, in der ein Prominenter am Pranger steht? Die psychologische Wirkung der Vorberichterstattung in den Medien auf den richterlichen Entscheidungsprozess war zwar noch nicht Gegenstand empirischer Untersuchungen, aber auch Berufsrichter (und nicht nur Schöffen) sind keineswegs immun gegen die veröffentlichte Meinung. Denn auch sie sind Bestandteil des Interaktionsprozesses, in dem sich öffentliche Kommunikation vollzieht.

Das risikoreiche Zusammenspiel hinter den Kulissen von Ermittlungs- und Hauptverfahren ist denn auch von Juristen seit 30 Jahren beklagt worden, seit Marianne Bachmeier 1980 den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hatte. Aus „Annas Mutter“ wurde „Hure Marianne“, aus einer Verzweiflungstat noch vor Prozessbeginn eine PR-Show. Konsequenzen? Keine. Das belegen Dutzende so genannter spektakulärer Fälle.

Die Möglichkeit prominenter Beschuldigter, sich einen Medienanwalt zu leisten, ändert daran wenig. Denn erst nachdem berichtet und enthüllt wurde, kann gerichtlich eine Weiterverbreitung untersagt werden. Der Schaden ist dann aber kaum noch gutzumachen. Selbst ein glatter Freispruch wie für den TV-Moderators Türck kann das Ansehen nicht mehr retten.

Die Inszenierungen außerhalb der Gerichtssäle sind seit Bachmeier verwirrender, die Komplotte schwerer zu durchschauen. Spekulationen, Gerüchte und der scheckbuchbeflügelte Bekenntnisdrang von Zeugen - alles, wirklich alles, was die Wahrheitsfindung behindern kann, wird ungeniert genutzt. Mal zulasten der Opfer, mal zulasten von Angeklagten, aber immer zulasten der Justiz. Gerade Verfahren wie der heute in Mannheim beginnende Prozess gegen Jörg Kachelmann werden zum Prüfstein für das Vertrauen in die Rechtsprechung, die Reputation der Polizei und der Justiz.



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