Von Günther M. Wiedemann, 08.09.10, 21:07h
Pflichtgemäßer Widerspruch
In Berlin und Düsseldorf hat der Entwurf für eine neue EU-Beihilferichtlinie für den subventionierten Bergbau bislang nur pflichtgemäßen Widerspruch ausgelöst. Bundes- und Landesregierung beteuern, es müsse beim Kohlekompromiss von 2007 bleiben. Damals hatten sich Bund, die Kohleländer NRW und Saarland sowie die Gewerkschaft darauf verständigt, 2018 die Subventionen einzustellen und damit faktisch den Bergbau an Saar und Ruhr zu beenden - sozialverträglich, also ohne Kündigungen.
Das entsprechende Gesetz hat die Bundesregierung zwar vorschriftsgemäß Brüssel zur Genehmigung vorgelegt. Aber keiner hat Druck gemacht, um das Ja zu bekommen. Dabei hätte gerade die Regierung Rüttgers aufgrund ihrer Erfahrungen bei der WestLB wissen müssen, dass ohne Zustimmung der EU nichts geht. „Wir haben der Bundesregierung immer klar gemacht, dass das Steinkohlefinanzierungsgesetz nicht mit EU-Recht vereinbar ist, was die Finanzierungszusagen angeht“, sagt ein EU-Beamter. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger wird noch deutlicher: „Für den deutschen Steinkohle-Kompromiss gab es bisher keine EU-Rechtsgrundlage.“ Die Politik hat also der Öffentlichkeit etwas vorgegaukelt. Auch die von SPD und der Gewerkschaft geschürte Debatte, 2012 werde entschieden, ob der Bergbau nicht über 2018 hinaus beibehalten werden solle (Revisionsklausel), hat keine Grundlage.
Die EU-Kommission hat jetzt entschieden, weil Kohle-Subventionen bislang nur bis Ende 2010 genehmigt sind. Die vorgesehene Verlängerung bis 2014 ist ein Kompromiss in der Kommission. Dort wollen viele noch früher aussteigen. Die EU hat Berlin kalt erwischt, obwohl die IG BCE immer wieder auf Brüssel verwiesen hat. Noch gibt es zwar eine - theoretische - Möglichkeit, den Entwurf der Kommission zu verändern: er muss noch durch den Ministerrat. Doch die Chancen gelten als gering.
In ihrem jetzt vorgelegten energiepolitischen Konzept von 40 Seiten widmet die Bundesregierung dem Thema unter der Überschrift „Auslaufen der Steinkohleförderung“ gerade mal eineinhalb Zeilen: „Die subventionierte Förderung heimischer Steinkohle wird in Übereinstimmung mit den nationalen und europäischen Regelungen beendet.“ Dass die nicht deckungsgleich sind, wird verschwiegen. Noch schlimmer ist aus Sicht der IG BCE aber, dass noch nicht einmal der deutsche Kohlekompromiss erwähnt, geschweige denn verteidigt wird.
Fast eine All-Parteien-Koalition in NRW
In Düsseldorf hat sich inzwischen fast eine All-Parteien-Koalition gebildet, um den Kohle-Konsens zu retten. Nach einem Gespräch von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen hieß es, man erwarte von der Bundesregierung, Brüssel von seinem Vorhaben abzubringen. Sonst, so die besorgte Regierungschefin, seien betriebsbedingte Kündigungen für mehrere Tausend Bergleute unausweichlich. Lediglich FDP-Fraktionschef Gerhard Papke hat sich diesem Appell nicht angeschlossen. Man dürfe den Bergleuten keinen Sand in die Augen streuen, sagte er dieser Zeitung.
Es geht aber nicht nur um Arbeitsplätze. Ein früheres Aus für den Bergbau gefährdet nach Einschätzung der IG BCE auch das Finanzierungskonzept für die „Ewigkeitskosten“ des Bergbaus (Abpumpen der Schächte, Beseitigung von Bergschäden). Denn bis 2014, so die Argumentation, kann die RAG-Stiftung die zu ihr gehörenden Unternehmen nicht so gewinnbringend verkaufen, dass hinreichend Geld für diese Folgekosten vorhanden ist. Auch die Finanzierung von Sozialplänen zum Abbau der Beschäftigten „steht auf der Kippe“, sagt ein Gewerkschafter. Mit einem Aktionstag am 29. September will die IG BCE die Bundesregierung zum Handeln drängen.
Nanu,
09.09.2010 | 07.36 Uhr | Keinbisschenweise
Laut 20. Subventionsbericht der Bundesregierung wurden zwischen 1997 und 2006 Hilfen im Gesamtumfang von 29,9 Mrd. € vom Bund (3 Mrd. pro Jahr) und…
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