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Müllskandal

Hardy Fuß muss ins Gefängnis

Von Christian Rath, 27.08.10, 11:59h, aktualisiert 27.08.10, 21:15h

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Hardy Fuß aus Frechen muss seine Gefängnisstrafe antreten. Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am Freitag die Revision von Fuß als unbegründet verworfen.

Hardy Fuß
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Hardy Fuß mit seinem Anwalt Rainer Brüssow (l.) im Mai 2008. (Bild: Havlicek)
Hardy Fuß
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Hardy Fuß mit seinem Anwalt Rainer Brüssow (l.) im Mai 2008. (Bild: Havlicek)
KARLSRUHE - Das Urteil gegen Hardy Fuß ist rechtskräftig. Der SPD-Politiker und ehemalige Landtagsabgeordnete aus Frechen scheiterte gestern mit seiner Revision beim Bundesgerichtshof. Hardy Fuß ist nun verurteilt wegen „Beihilfe zur Untreue“. Er soll dem Müllunternehmer Hellmut Trienekens geholfen haben, eine Schwarze Kasse in der Schweiz aufzubauen und muss vermutlich bald ins Gefängnis.

Fuß war ab 1996 Geschäftsführer der Gesellschaft für Umwelttechnik (UTG), die zum Trienekens-Konzern gehörte. Dort nahm Fuß an schmutzigen Geschäften Teil. So überwies er auf Anweisung von Trienekens regelmäßig Geld an eine Tarnfirma in der Schweiz. Allein von 1998 bis 2004 flossen drei Millionen Mark. Die Tarnfirma erbrachte dafür aber keine Leistungen, es ging nur darum, das Geld zu verbergen. Trienekens gebrauchte das Geld für „nützliche Aufwendungen“ an Politiker im In- und Ausland, die er damit für seine Geschäfte günstig stimmen wollte. Ob aus dieser Kasse auch Geld an Kölner Politiker geflossen ist, blieb offen, spielte auch keine Rolle, denn verurteilt wurde Fuß nicht wegen Beihilfe zur Bestechung, sondern wegen Beihilfe zur Untreue.

Er habe mitgeholfen, Geld aus den Büchern der Trienekens GmbH (ab 1998 Trienekens AG) auszulagern und so das Vermögen der Firmen geschädigt. Dabei habe er nicht nur die Zahlungen veranlasst, sondern auch mit seinen Partner in der Schweiz Scheingeschäfte fingiert, damit der Geldfluss nicht auffiel. So wurde einmal eine Diplomarbeit als teures Gutachten ausgegeben und für 320 000 Mark bezahlt. Das Landgericht Köln hatte Fuß deshalb 2008 zu drei Jahren Haft verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer wurde die Freiheitsstrafe allerdings reduziert, neun Monate gelten als verbüßt. Eine ähnliche Strafe erhielt sein Ex-Kollege Wilhelm M., der bei einer anderen Trienekens-Tochter ähnlich tätig war. Fuß und sein Kollege waren nicht persönlich nach Karlsruhe gekommen. Sie wurden von insgesamt sieben Anwälten vertreten.

Lag eine Haupttat vor?

In der Revision in Karlsruhe ging es dann aber weniger um die Beihilfe von Hardy Fuß, sondern vor allem um die Frage, ob überhaupt eine Haupttat vorlag. Denn wenn Trienekens sich bei der Anlage der Schwarzen Kassen nicht strafbar gemacht hat, dann war die Hilfe von Hardy Fuß auch straffrei. Zwar war Trienekens erst im März diesen Jahres wegen des Vorwurfs der Untreue vom Landgericht Köln verurteilt worden. Diese Entscheidung band den BGH aber nicht.

Die Anwälte gaben sich alle Mühe: Der Fall sei mit den Schwarzen Kassen bei Siemens überhaupt nicht vergleichbar. Dort habe ein Angestellter hinter dem Rücken des Vorstands eine Kasse für Schmiergeld angelegt. Dagegen sei Trieneknes selbst Chef gewesen. Als Mehrheitsgesellschafter seiner GmbH habe er die Geldverlagerung genehmigen können, ebenso später als allein vertretungsbefugter Vorstand der Trienekens AG.

Doch mit diesen Kniffen kamen die Anwälte beim zweiten Strafsenat des BGH nicht durch. Dieser hatte nämlich auch die Interessen der RWE-AG im Blick, die zunächst mit 49 Prozent an der Trienekens GmbH beteiligt war und später sogar hälftig an der Trienekens AG. Als Hellmut Trienekens eine schwarze Kasse aufbaute, um seine Schmiergeldgeschäfte ohne Kenntnis der RWE abzuwickeln, habe er seine Pflichten gegenüber dem gemeinsamen Unternehmen verletzt und damit Geld veruntreut, so die Richter.

Bei der Urteilsverkündung betonte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan deshalb in aller Deutlichkeit, dass Trienekens Schwarze Kasse in der Schweiz eine strafbare Untreue gegenüber dem gemeinsamen Unternehmen mit RWE war. Die Verurteilung von Fuß und seinem Ex-Kollegen wegen Beihilfe gehe deshalb in Ordnung. Die Richterin räumte aber ein. „Wir haben an manchen Punkten Rechtsfortbildung betrieben.“

Diese Aussage nahmen die Anwälte als Ermunterung, nun nicht locker zu lassen und auch noch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. „Am Montag werden wir das weitere Vorgehen mit Herrn Fuß besprechen“, sagte Anwalt Dirk Petri. Zwar hat eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung, „aber wir werden alle Hebel nutzen, damit Herr Fuß nicht vor einer endgültigen Entscheidung ins Gefängnis muss“.

Hellmut Trienekens musste bisher auch nicht ins Gefängnis - trotz zahlreicher Ermittlungsverfahren. Ein erstes Urteil wegen Steuerhinterziehung endete 2004 mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von zehn Millionen Euro. Eine Anklage wegen Bestechung wurde gegen eine Geldbuße von 5 Millionen Euro eingestellt. Und im März erhielt Trienekens mit Blick auf sein Herzleiden wieder nur eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, plus eine Geldstrafe in Millionenhöhe. Aber Geld Hat Trienekens wohl noch genug.



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