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Severinstrasse

Anwohner sollen doch nicht zahlen

Von Matthias Pesch, 01.09.10, 18:55h, aktualisiert 25.10.10, 10:27h

Eine gute Nachricht für die Anwohner der Severinstraße: Sie sollen nun doch nicht an den Kosten für die Neugestaltung der Straße beteiligt werden. Und auch der Steuerzahler nicht. Sondern der Verursacher des Archiveinsturzes.

Severinstraße
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Leidgeprüft sind Anwohner und Geschäftsleute in der Severinstraße durch den U-Bahn-Bau. (Bild: Bause)
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Leidgeprüft sind Anwohner und Geschäftsleute in der Severinstraße durch den U-Bahn-Bau. (Bild: Bause)
Köln - Bericht vom 2.9.2010

Gute Nachricht für die Anwohner der Severinstraße: Sie sollen nun doch nicht, wie ursprünglich geplant, an den Kosten für die Neugestaltung der Straße beteiligt werden. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird in der nächsten Woche in den zuständigen politischen Gremien beraten.

Anfang des Jahres hatte die Ankündigung, dass die Grundstückeigner mit rund 800.000 Euro die 1,2 Millionen Euro teuren Arbeiten mitfinanzieren sollten, für erheblichen Unmut unter den Betroffenen gesorgt. Diejenigen, die ganz massiv unter den Folgen des U-Bahn-Baus und des Archiveinsturzes zu leiden hätten, sollten jetzt auch noch zur Kasse gebeten werden, so lautete damals die Kritik. Jetzt ist Stadtdirektor Guido Kahlen überzeugt, eine „rechtssichere“ Lösung gefunden zu haben, um die Anwohner zu entlasten. Allerdings ist bekannt, dass diese Position innerhalb der Verwaltung umstritten ist; es gibt Stimmen, die die Beteiligung der Anwohner rechtlich für unumgänglich halten.

Nach Auffassung Kahlens müssen Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz und der Straßenbaubeitragssatzung nur dann erhoben werden, wenn den Eigentümern „durch die Maßnahme wirtschaftliche Vorteile entstehen“. Die Verwaltung habe einen Ermessensspielraum, wenn „besondere atypische Umstände“ ein Abweichen von der Erhebungspflicht rechtfertigten.

„Kein Präzedenzfall“

Der Archiveinsturz war nach den Worten Kahlens ein so gravierendes und einmaliges Ereignis, dass auf die Beiträge der Anwohner verzichtet werden könne, „ohne dass das eine Präzedenzfallwirkung für andere Straßen hat“. Es gebe zur Frage der Abweichung von der Erhebungspflicht „keine einschlägige Rechtsprechung oder Literatur“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Klar sei allerdings, dass Ausnahmen zulässig seien. Der Archiveinsturz habe eine „Stigmatisierung“ der Severinstraße mit erheblichen Beeinträchtigungen für Anwohner und Geschäftsleute zur Folge gehabt; von wirtschaftlichen Vorteilen für die Grundstückseigentümer könne keine Rede sein. Kahlen weist darauf hin, dass die Summe von 803.500 Euro nicht vom Steuerzahler getragen, sondern in einem späteren Schadensersatzprozess gegen den Verursacher des Archiveinsturzes geltend gemacht werden solle.



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