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Prozessberichte

Kachelmann siegt gegen bild.de

Von Christian Rath, 01.09.10, 23:26h, aktualisiert 03.09.10, 13:53h

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Internetausgabe der Bild-Zeitung einen Sieg errungen. Das Landgericht Köln monierte, das Portal habe viel zu früh Details aus Polizeiakten im Fall Kachelmann veröffentlicht.

Jörg Kachelmann
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Reinhard Birkenstock (links) mit seinem Mandanten Jörg Kachelmann im Amtsgericht Mannheim. (Bild: ddp)
Jörg Kachelmann
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Reinhard Birkenstock (links) mit seinem Mandanten Jörg Kachelmann im Amtsgericht Mannheim. (Bild: ddp)
Köln - Das Webportal bild.de hat die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann verletzt. Dies entschied jetzt das Landgericht Köln. Der wegen Vergewaltigung angeklagte Wettermoderador durfte sich in der Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen die Nennung von Details aus dem Polizeiakten wehren. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung.

Schon Ende März, eine Woche nach der Verhaftung Kachelmanns, hatte bild.de berichtet, dass Kachelmann bei der mutmaßlichen Vergewaltigung ein Messer eingesetzt habe. Außerdem werden Verletzungen am Hals und Blutergüsse am Oberschenkel des mutmaßlichen Opfers erwähnt. Die Boulevard-Webseite bezog sich dabei auf einen Bericht des Magazin Focus. Kachelmann beantragte kurze Zeit später über seine Anwälte eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Köln auch aussprach. Bild.de hatte deshalb solche Berichte zeitweise zu unterlassen. Gegen diese Verfügung hatte der Axel Springer-Verlag, der hinter bild.de steht, Widerspruch eingelegt, der jetzt aber abgelehnt wurde.

Wenn bereits kurz nach der Verhaftung eines Verdächtigen Details aus den Ermittlungsakten veröffentlicht werden, so die Richter, bestehe die fortdauernde „Gefahr einer Stigmatisierung“. Die hohe Detaildichte erwecke den Eindruck von Authentizität. Selbst wenn das Verfahren später mangels Tatverdachts eingestellt worden wäre, hätte dies eine vollständige Rehabilitierung von Kachelmann erschwert. Das Verbot, Einzelheiten der Vorwürfe zu berichten, habe bis zum 19. Mai bestanden. An diesem Tag hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kachelmann erhoben und in einer Pressemitteilung Details der Vorwürfe mitgeteilt. Nun hat das Gericht Kachelmanns Ansprüche für die umstrittene Frühphase des Ermittlungsverfahrens voll bestätigt. (Az.: 28 O 190 / 10) Vermutlich wird der Rechtsstreit noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Springer kündigte schon nach der mündlichen Verhandlung Rechtsmittel an.

Das Verfahren ist von großer praktischer Relevanz, da Medien immer wieder in der Frühphase von Ermittlungsverfahren gegen Prominente Details erfahren, die sie auch gerne mitteilen, um die Berichte anschaulich zu machen. Als Ausgleich für die psychischen Beeinträchtigungen hat Kachelmann vom Springer-Verlag ein Schmerzensgeld in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro gefordert. Eine Klage wurde bei Gericht allerdings noch nicht eingereicht.

Prozess beginnt am Montag

Im Prozess gegen Kachelmann sollen neben dem mutmaßlichen Vergewaltigungs-Opfer insgesamt 25 Zeugen vernommen werden. Dies teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Zur Identität der Zeugen machte das Gericht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben. Nach Medienberichten sollen darunter insgesamt neun Frauen sein, die Kontakt zu dem Fernsehmoderator hatten. Der Prozess soll am kommenden Montag beginnen, insgesamt sind 13 Verhandlungstage angesetzt.

Kachelmann wird beschuldigt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Schweizer hat die Vorwürfe stets bestritten. Nach der Terminliste für die Hauptverhandlung soll das mutmaßliche Opfer erst am neunten Verhandlungstag, am 13. Oktober, vernommen werden. Außerdem sind insgesamt fünf Sachverständige geladen. Der letzte planmäßige Verhandlungstermin ist für den 27. Oktober angesetzt. Dann könnte ein Urteil gegen Kachelmann verkündet werden. (mit dpa)



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