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Bagatellfall

Akku-Aufladen kein Kündigungsgrund

Erstellt 02.09.10, 14:37h, aktualisiert 02.09.10, 23:12h

Um den Akku seines Elektrorollers aufzuladen, hatte ein IT-Experte Strom seines Arbeitgebers im Wert von 1,8 Cent genutzt. Das Landesarbeitgericht Hamm bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz: Die Kündigung ist unwirksam.

Strom Steckdose
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Stromklau war für das Gericht kein Kündigungsgrund. (Symbolbild: ddp)
Strom Steckdose
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Stromklau war für das Gericht kein Kündigungsgrund. (Symbolbild: ddp)
HAMM - "Emmely" sei Dank: Die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus ist endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wurde am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Die siegerländische Firma hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent. Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 bereits im Januar aufgehoben. Auch die Richter in Hamm hielten die Kündigung für unwirksam.

Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely", der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte. Sie hatte in letzter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gesiegt. Eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm wurde nicht zugelassen. (dpa)



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