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Sprachregelung

Das Ende von Mutter und Vater

Erstellt 03.09.10, 11:56h, aktualisiert 03.09.10, 16:03h

Im Kampf gegen die Diskriminierung von Männern und Frauen hat sich der Europarat auf eine neutrale Sprachregelung geeinigt. In der Schweiz ist die längst Praxis: Vater und Mutter gibt es nicht mehr, sondern nur noch Elter 1 und Elter 2.

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Elter 1 und Elter 2 gehen mit Kind 1 spazieren. (Bild: ddp)
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Elter 1 und Elter 2 gehen mit Kind 1 spazieren. (Bild: ddp)
Mit einer neuen Sprachregelung will der Europarat der geschlechterspezifischen Diskriminierung vorbeugen. In einem Leitfaden empfiehlt der Rat den 47 Mitgliedsstaaten, eine „nicht sexistische Sprache“ voranzutreiben. Dabei hatten die Straßburger Abgeordneten offenbar vor allem das weibliche Geschlecht im Blick. Die Darstellung von „Frauen zu Hause“ sei ein traditionelles Rollenbild, das die Gleichstellung der Geschlechter hemme, heißt es in der Resolution.

Die Initiative zum so genannten Gender Mainstreaming - eine Art Gleichstellung der Geschlechter in der Verwaltungssprache - geht von der Schweiz aus, die schon seit einiger Zeit mit beeindruckendem Ehrgeiz an der völligen sprachlichen Gleichstellung von Mann und Frau arbeitet und gleichsam in vorauseilendem Gehorsam handelte. Isabel Kamber, stellvertretende Leiterin der Zentrale Sprachdienste, Sektion Deutsch, war von der Beschlussvorlage 12267 im Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern des Europarates so überzeugt, dass sie sogleich zur Tat schritt. Für Amtschreiben etwa ist es in der Alpenrepublik inzwischen verbindlich, nicht mehr die Begriffe von Mutter und Vater zu verwenden, sondern die neutrale Wortschöpfung „Elter“. Das soll letztlich auch homosexuellen Paaren mit adoptierten Kindern zugute kommen. Die hätten dann nicht mehr zwei Mütter oder Väter, sondern Elter 1 und Elter 2. Weitere Änderungen auf der Liste sind Gästeparkplatz statt Besucherparkplatz, Flanierzone statt Fußgängerzone und Fahrausweis statt Führerschein. Eine Mannschaft heißt in der Schweiz Gruppe und es werden auch keine Mitarbeiter-, sondern nur noch Beurteilungsgespräche geführt.

Aber auch in Deutschland blieben die Gender-Kämpfer nicht tatenlos. In einem Antrag auf Elterngeld in Niedersachsen etwa heißt es: „Im Antragsvordruck werden die neutralen Bezeichnungen 'Elternteil 1' und 'Elternteil 2' verwendet. Damit wird eine Vorfestlegung auf 'Mutter' und 'Vater' vermieden. Die Zuordnung bleibt allein den Antragstellern überlassen."

Bereits vor zwei Jahren hat sich der Europarat um die Gleichstellung der Frau bemüht und „klischeebehaftete Reklame“ gegeißelt. Mit seinen Vorstößen will das Straßburger Gremium den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Schließlich gebe es auch immer mehr Männer, die in der Familie für den Haushalt verantwortlich seien. Doch Hausmänner sollen sie natürlich nicht mehr heißen. Auch für sie hat man sich einen politisch korrekten Begriff erdacht: Haushaltsführender. (ccp)



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