Erstellt 03.09.10, 13:53h, aktualisiert 03.09.10, 20:31h
Mit der Feststellung, dass "Aussage gegen Aussage" stehe, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe Kachelmann Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen und damit das Landgericht Mannheim düpiert. Dort hatten die Richter den 52-Jährigen rund vier Monate lang in Untersuchungshaft behalten, weil ihnen die Angaben des mutmaßlichen Opfers glaubhaft vorkamen. Demnach soll Kachelmann die Frau im Februar in ihrer Wohnung an den Haaren ins Bett gezerrt, sie vergewaltigt und ihr dabei ein Küchenmesser an den Hals gehalten haben. Der Grund: Sie habe Kachelmann damit konfrontiert, dass er ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt habe, und die Beziehung zu ihm beendet.
Unwahre Aussagen der Geliebten
Allerdings machte die 37-jährige gegenüber Kachelmann und später auch der Polizei falsche Angaben, wie das Oberlandesgericht feststellte, ohne Einzelheiten zu nennen. Medienberichten zufolge will sie auf die Nebenbuhlerin durch einen anonymen Brief aufmerksam geworden sein, in dem es heißt "Sie schläft mit ihm." Diesen Brief mitsamt den Kopien zweier Flugtickets soll die Journalistin allerdings an sich selbst geschickt habe. Auch soll sie den Beamten verheimlicht haben, dass sie den Namen der Frau Monate zuvor im Internet recherchiert hatte.
Diese Unwahrheiten und die gegensätzlichen Gutachter-Befunde brachten die Karlsruher Richter schließlich zu dem Ergebnis, das mutmaßliche Opfer könnte Kachelmann möglicherweise auch falsch belasten und ihn "bestrafen" wollen, weil sich ihr Lebensplan mit dem Geliebten als Lebenslüge entpuppt habe. Um die Glaubwürdigkeit der Frau dürfte deshalb vor dem Landgericht ein Gutachterstreit entbrennen, der zumindest aus heutiger Sicht kaum Licht in die Schuldfrage bringen wird.
Für die 37-Jährige und gegen Kachelmann sprechen zunächstdie Äißerungen des Heidelberger Traumatologen Günter Seidler. Er kam nach langen Gesprächen mit der Journalistin zu dem Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die "behauptete Vergewaltigung nicht stattgefunden hat". Dass sie sich an die angebliche Tat nur lückenhaft erinnern könne, begründet Seidler mit der Todesangst, die sie erlebt habe.
Demgegenüber steht die Expertise der Bremer Aussagepsychologin Luise Greuel. Sie stellt fest, dass die Aussagen der Frau nicht einmal die "Mindestanforderungen" an logische Geschlossenheit, Detailreichtum und Beständigkeit erfüllten. Ob es die Vergewaltigung gegeben habe, sei "nicht klar".
Medizinische Gutachter widersprechen sich
Aber auch die medizinischen Gutachter sind sich uneins. Drei von ihnen schließen nicht aus, dass sich die Anzeigenerstatterin die bei ihr festgestellten Kratzer und Blutergüsse selbst beigebracht habe. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern, der die Frau zuerst untersuchte, hält dies wiederum für nicht überzeugend.
Das Gericht wird am 15. September in die Beweisaufnahme treten und noch vor den Gutachtern Kachelmanns ehemalige Partnerinnen anhören und sie auch zu seiner angeblichen Gewaltbereitschaft befragen. In den Medien schilderten einige der Frauen Kachelmann als jemanden, der ausrasten könne, wenn er sich gekränkt fühle. Andere beschrieben ihn als einen sensiblen Menschen, der niemals die Hand gehoben habe. Der Vorsitzende Richter Michael Seilding, so scheint es, steht wohl vor einem der schwierigsten Prozess seiner Laufbahn. (afp)
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