Erstellt 06.09.10, 09:47h, aktualisiert 06.09.10, 14:33h
Der zur Tatzeit 18-jährige S. und der damals 17-jährige L. hatten Brunner am 12. September vergangenen Jahres am Münchner S-Bahnhof Solln angegriffen, weil der 50-Jährige eine Gruppe von vier Schülern vor einem Erpressungsversuch der beiden schützen wollte. Wegen seines Vorgehens wurde der Manager zu einem Symbol für Zivilcourage. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler verlieh Brunner posthum das Bundesverdienstkreuz.
Das Gericht verurteilte S. nun wegen Mordes in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung, L. außer wegen Körperverletzung mit Todesfolge wegen versuchter räuberischer Erpressung. Mit dem Strafmaß blieben die Richter leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für S. zehn Jahre Jugendhaft sowie für L. achteinhalb Jahre Jugendhaft verlangt hatte. Die Verteidiger hatten dagegen für S. eine Haftstrafe von deutlich unter sieben Jahren und für L. dreieinhalb Jahre Jugendhaft gefordert. Sie hatten sahen den Mordvorwurf als widerlegt an, weil Brunner als Erster zugeschlagen hatte und außerdem an einem unentdeckten Herzfehler litt, der schließlich zum Tod führte.
Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, die Beweisaufnahme habe während der zwölf Verhandlungstage "eindrucksvoll" belegt, dass Rache das Motiv für den Angriff von S. und L. gewesen sei. Brunner habe sich als "menschliches Schutzschild" am S-Bahnhof vor die Kinder gestellt. Er habe dann aus Notwehr als Erster S. ins Gesicht geschlagen, weil beide Angeklagte aggressiv und drohend auf die Gruppe zugegangen seien.
Während beide ursprünglich mit dem Vorsatz der Körperverletzung zugeschlagen hätten, habe S. am Ende des Angriffs mit zwei gezielten Tritten in den Oberbauch und auf den Kopf den Tod Brunners in Kauf genommen, sagte Baier. Deshalb sei er wegen Mordes zu verurteilen. Auch der unentdeckte Herzfehler Brunners ändere daran nichts: Nur das durch den Angriff erlittene Trauma habe zum Aussetzen von Brunners Herz geführt.
"Es war kein Mord", bekräftigte dagegen der Verteidiger von S., Maximilian Pauls, nach der Urteilsverkündung vor Journalisten seine Auffassung. So habe das Gericht nicht zuordnen können, welcher Schlag denn zum Herzinfarkt geführt habe, weshalb auch nicht sein Mandant dafür verantwortlich gemacht werden dürfe. Der Verteidiger von L., Roland Autenrieth, sagte, die Strafe für seinen Mandanten sei viel zu hoch ausgefallen. "Wenn das Gericht schon den Mordvorwurf gegen ihn fallen lässt, dann muss sich das ganz anders niederschlagen."
Dagegen begrüßte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, das Urteil. Auch die Anwältin Annette von Stetten, die Brunners Eltern als Nebenkläger vertrat, sagte, sie sei "sehr zufrieden" mit dem Richterspruch. "Ich bin sicher, dass die Verurteilung wegen Mordes ihnen eine gewisse Erleichterung bringt." Laut von Stetten leiden Brunners Eltern als Folge des Angriffs unter massiven Gesundheitsproblemen. (afp)
Verteidigung strebt Revision an?
08.09.2010 | 12.20 Uhr | Hilfskraft
warum können die es eigentlich nicht einfach mal GUT sein lassen?
Die Beiden haben ein Verbrechen begangen.
Daran kann und sollte auch die…
Mord oder Totschlag?
07.09.2010 | 08.48 Uhr | SchmitzeJupp
Dem Opfer und seinen Angehörigen ist es egal, wie die Justiz die Tat nennt. Die Difeerenzierung zwischen Mord und Totschlag mag grundsätzlich richtig…
Viel zu wenig!
07.09.2010 | 04.02 Uhr | Höschen
In 3-4 Jahren laufen beide Täter wieder frei rum - wetten? Zum Kotzen, diese deutsche Kuscheljustiz. Lebenslängliche Sicherungsverwahrung wäre die…
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