Erstellt 07.09.10, 11:40h, aktualisiert 07.09.10, 11:43h
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Sie strebt eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Anklage lautet auf zweifachen Totschlag.
Die 5. Große Strafkammer hat zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird für den 13. September gerechnet. (dapd)
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