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Prozess

Frau trat Opfer ins Auge

Von Hariett Drack, 07.09.10, 13:17h, aktualisiert 07.09.10, 13:19h

Brutale Attacke eines kriminellen Ehepaares: Weil sie ihm Geld abknöpfen wollten, verletzte die beiden einen Bekannten so schwer, dass er einen Teil seiner Sehkraft einbüßte. Das Amtsgericht verurteilte das Duo zu neun Monaten Haft.

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Zu neun Monaten Haft wurde ein Ehepaar verurteilt, das ihr Opfer brutal attackierte. (Symbolbild: dpa)
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Zu neun Monaten Haft wurde ein Ehepaar verurteilt, das ihr Opfer brutal attackierte. (Symbolbild: dpa)
Mülheim - Wegen einer vermeintlich offenen Rechnung von gerade mal zehn Euro hat ein 47-jähriger Mann beinahe sein Augenlicht verloren. Ein Bekannter, dem der Mann angeblich noch das Geld schuldete, hatte ihn auf offener Straße mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen. Als der 47-Jährige daraufhin zu Boden ging, trat die Ehefrau des Schlägers dem Opfer an den Kopf und verletzte ihn so schwer am Auge, dass er seitdem zwanzig Prozent seiner Sehkraft eingebüßt hat.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde den Eheleuten und Eltern zweier minderjähriger Kinder vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.

Die Tat geschah im Oktober vergangenen Jahres nachmittags auf der Knauffstraße in Mülheim. Die Eheleute hatten den Bekannten zunächst aufgefordert, ihnen zehn Euro auszuhändigen. Obwohl es - wie es sich jetzt im Prozess herausstellte - gar keinen Grund dafür gab. Die angeblichen Schulden waren nach Meinung des Gerichts eine „reine Schutzbehauptung“. Tatsächlich habe das Ehepaar von Anfang an geplant, dem Bekannten Geld abzuknöpfen, begründete der Richter die kriminelle Vorgehensweise des mehrfach vorbestraften Paares.

Nachdem der Ehemann das Opfer zu Boden geschlagen und dort fixiert hatte, kam seine Frau ihm zu Hilfe und trat ihrem Opfer gezielt ins rechte Auge. Aus Furcht, weiter malträtiert zu werden, drückte der Bekannte den rabiaten Tätern schließlich die geforderten zehn Euro in die Hand. Daraufhin trat das Ehepaar den Rückzug an und ließ den blutenden Verletzten hilflos am Boden zurück.

Angesichts der erheblichen Brutalität des Geschehens müsse die Mindeststrafe von sechs Monaten „deutlich erhöht werden“, sagte der Richter im Urteil und verhängte für beide Eheleute eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Wegen des gut gefüllten Vorstrafenregisters des Ehemannes - immerhin 21 Verurteilungen - kam für den Angeklagten keine Bewährung mehr in Frage. Er muss die Strafe absitzen. Im Gegensatz zu seiner Frau, deren letzte Verurteilung bereits erhebliche Zeit zurücklag. Sie kam deshalb mit Bewährung davon.



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