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Nach tragischem Unfall

Keine Schuld am Tod des Mädchens

Von Clemens Schminke, 31.01.11, 19:44h, aktualisiert 01.02.11, 16:44h

Das Amtsgericht hat einen Lkw-Fahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen: Er hatte 2007 an der Luxemburger Straße eine zwölfjährige Radfahrerin überrollt. Der heute 51-Jährige habe sie jedoch gar nicht wahrnehmen können.

Gerichtsprozess
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(Symbolbild: dpa)
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(Symbolbild: dpa)
Sülz/Klettenberg - Es war Viertel vor acht, als Dietmar G. am 5. September 2007 seinen Lastzug auf dem Gottesweg Richtung Luxemburger Straße steuerte. Langsam kam er an der Kreuzung in Sülz an, und da die Ampel grün zeigte und er keine Fußgänger auf der Straße sah, bog er stadteinwärts ein. Dann hörte er einen Passanten schreien, er solle den Laster zurücksetzen. Das Gefährt hatte eine zwölfjährige Radfahrerin überrollt. Am 24. September starb das Mädchen in der Uniklinik.

Dreieinhalb Jahre hat es bis zum Prozess gedauert. Am Montag musste sich Dietmar G. vor dem Amtsgericht verantworten, in Anwesenheit der Eltern des Mädchens. Denen fiel es schwer zu verstehen, warum der Vorsitzende und die Schöffen ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freisprachen. Selbst der Staatsanwalt hatte dies gefordert, nachdem der Sachverständige Alexander Wiek dargelegt hatte, Dietmar G. (51, Name geändert) treffe keine Schuld.

Zuvor hatte der Strafverteidiger betont, wie sehr auch sein Mandant unter dem Geschehen leide. Das Leben des Vaters von vier Kindern habe sich seitdem „ungünstig entwickelt“. Seine Ehe sei in die Brüche gegangen, im September 2010 habe er den Arbeitsplatz verloren; zurzeit werde er wegen Depressionen und eines „Alkoholproblems“ in einer Klinik behandelt. „Sein Beileid gilt den Angehörigen.“

Sorgfaltspflicht nicht verletzt

Entscheidend war die Frage, ob er seine Sorgfaltspflicht verletzt habe - eine Frage, die der Gutachter klar verneinte: Dietmar G. hätte das Kind im Rückspiegel nicht sehen können, weil es auf dem Bürgersteig gefahren sei. „Was hätte Herr G. tun können, um den Unfall zu vermeiden?“, fragte der Staatsanwalt. „Nichts“, sagte Wiek, „es ist tragisch, aber es ist so“. Es sei denn, ergänzte er, alle Lkw-Fahrer würden prophylaktisch an jeder Kreuzung anhalten, auch wenn sie kein potenzielle Unfallopfer gesehen hätten, sich leicht erheben und nach hinten schauen. Doch das sei unrealistisch. Bei nicht nach den neuen Richtlinien ausgestatteten Lastwagen habe es grundsätzlich das technische Problem gegeben, dass die Sicht in der „vorderen rechten Ecke“ eingeschränkt gewesen sei.

Dietmar G. sei „kein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen“, resümierte der Amtsrichter. Ihm sei bewusst, dass es schwer für die Eltern sei, „mit dem Ergebnis des Strafverfahrens klarkommen zu können“.



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