Von Clemens Schminke, 31.01.11, 19:44h, aktualisiert 01.02.11, 16:44h
Dreieinhalb Jahre hat es bis zum Prozess gedauert. Am Montag musste sich Dietmar G. vor dem Amtsgericht verantworten, in Anwesenheit der Eltern des Mädchens. Denen fiel es schwer zu verstehen, warum der Vorsitzende und die Schöffen ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freisprachen. Selbst der Staatsanwalt hatte dies gefordert, nachdem der Sachverständige Alexander Wiek dargelegt hatte, Dietmar G. (51, Name geändert) treffe keine Schuld.
Zuvor hatte der Strafverteidiger betont, wie sehr auch sein Mandant unter dem Geschehen leide. Das Leben des Vaters von vier Kindern habe sich seitdem „ungünstig entwickelt“. Seine Ehe sei in die Brüche gegangen, im September 2010 habe er den Arbeitsplatz verloren; zurzeit werde er wegen Depressionen und eines „Alkoholproblems“ in einer Klinik behandelt. „Sein Beileid gilt den Angehörigen.“
Sorgfaltspflicht nicht verletzt
Entscheidend war die Frage, ob er seine Sorgfaltspflicht verletzt habe - eine Frage, die der Gutachter klar verneinte: Dietmar G. hätte das Kind im Rückspiegel nicht sehen können, weil es auf dem Bürgersteig gefahren sei. „Was hätte Herr G. tun können, um den Unfall zu vermeiden?“, fragte der Staatsanwalt. „Nichts“, sagte Wiek, „es ist tragisch, aber es ist so“. Es sei denn, ergänzte er, alle Lkw-Fahrer würden prophylaktisch an jeder Kreuzung anhalten, auch wenn sie kein potenzielle Unfallopfer gesehen hätten, sich leicht erheben und nach hinten schauen. Doch das sei unrealistisch. Bei nicht nach den neuen Richtlinien ausgestatteten Lastwagen habe es grundsätzlich das technische Problem gegeben, dass die Sicht in der „vorderen rechten Ecke“ eingeschränkt gewesen sei.
Dietmar G. sei „kein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen“, resümierte der Amtsrichter. Ihm sei bewusst, dass es schwer für die Eltern sei, „mit dem Ergebnis des Strafverfahrens klarkommen zu können“.
Unfall unvermeidbar?
06.02.2011 | 14.07 Uhr | sigggi
Herr G. konnte also nichs machen um den Unfall zu vermeiden..
Na gut, das Kind durfte dort nicht fahren. Allerdings gibt es in Köln, sowie in allen…
wenn man nichts sehen kann....
05.02.2011 | 17.47 Uhr | chrinvestor
...dann darf man auch nicht losfahren, jedenfalls nicht mit einer Geschwindigkeit, die für Leute in dem Bereich, wo man nichts sehen kann, gefährlich…
unglaublich
05.02.2011 | 11.46 Uhr | ossi87
@ chrinvestor
Dafür das Sie Jurist sind haben Sie aber mal gar keien Ahnung.
Der Gutachter war selber LKW fahrer und hat es bestätigt das er das…
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