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Oberster US-Gerichtshof

Sammelklage gegen Bayer zugelassen

Erstellt 16.06.11, 20:38h

Der deutsche Pharmakonzern Bayer muss in den USA mit einer Sammelklage wegen des Blutfettsenkers Lipobay rechnen. Der Oberste Gerichtshof in Washington erlaubte eine gemeinsame Klage von mutmaßlichen Geschädigten des Medikaments.

Bayer-Werk in Leverkusen
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Das Bayer-Werk in Leverkusen. (Archivbild)
Bayer-Werk in Leverkusen
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Das Bayer-Werk in Leverkusen. (Archivbild)
WASHINGTON/FRANKFURT - Bayer droht in den USA vor Gericht erneut Ungemach wegen eines vor rund zehn Jahren vom Markt genommenen Cholesterinsenkers. Der Oberste Gerichtshof der USA gab jetzt einer Sammelklage gegen den Leverkusener Konzern wegen des umstrittenen Blutfettsenkers Lipobay grünes Licht. Die Richter widerriefen damit eine Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, die die Sammelklage im US-Bundesstaat West Virginia gegen das Leverkusener Unternehmen zuvor unterbunden hatte. In der angestrebten Sammelklage geht es um wirtschaftliche Schäden im Zusammenhang mit dem Medikament.

Bayer bedaure die Entscheidung des Obersten Gerichthofs, sagte ein Sprecher. Der Konzern werde sich weiter vor Gericht zur Wehr setzen, insbesonders auch gegen die Zulassung als Sammelklage.

Bayer musste im August 2001 den Blutfettsenker wegen tödlicher Nebenwirkungen vom Markt nehmen. Früheren Angaben zufolge hatte sich Bayer danach mit mehr als 3100 Klägern geeinigt und dafür 1,2 Milliarden Dollar gezahlt. Das Unternehmen hatte in diesem Zusammenhang wert auf die Feststellung gelegt, dass es sich bei dem Vergleich um kein Schuldeingeständnis gehandelt habe.

Richterin Elena Kagan begründete die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unter anderem damit, dass das Berufungsgericht zuvor in seiner Ablehnung der Sammelklage seine Kompetenzen überschritten habe. Das auch als Baycol bekannte Präparat war mit 31 Todesfällen in Verbindung gebracht worden. Bayer hatte die Arznei in den Jahren 1997 bis 2001 vertrieben. (rtr)



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