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Verkehr

Radler dürfen die Straße nutzen

Von Torben Richter, 06.09.11, 08:40h, aktualisiert 07.09.11, 17:05h

Die Stadt prüft derzeit die Nutzungspflicht von Radwegen und verändert mancherorts die Beschilderung. Sieben Schilder wurden bisher abmontiert. Dafür sollen Hinweisschilder die Autofahrer auf die Änderung aufmerksam machen.

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Die Benutzungspflicht für Radwege wird an manchen Straßen aufgehoben, ein Schild informiert die Verkehrsteilnehmer. (Bild: Schwarz)
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Die Benutzungspflicht für Radwege wird an manchen Straßen aufgehoben, ein Schild informiert die Verkehrsteilnehmer. (Bild: Schwarz)
Köln - Irritiert betrachtet der Radfahrer das neue Verkehrsschild an der Krefelder Straße, steigt von seinem Fahrrad ab und beginnt zu schieben. Situationen wie diese dürfte es in Zukunft an einigen Straßen geben, denn die Stadt prüft derzeit die Nutzungspflicht von Radwegen und verändert mancherorts die Beschilderung.

Bisher durch Schilder mit weißen Fahrrädern auf blauem Grund ausgewiesen, wird die Benutzungspflicht für Radwege an ausgewählten Strecken aufgehoben. Sieben Gebotsschilder wurden bisher abmontiert, dafür wurde eine Kölner Erfindung positioniert: Eigens entwickelte Hinweisschilder machen Autofahrer von sofort an auf die Änderung aufmerksam. Mit dem Hinweis „Benutzungspflicht hier aufgehoben! Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig“ und einem durchgestrichenen Gebotsschild sollen die Verkehrsteilnehmer daran gewöhnt werden. Dabei sorgt das Symbol teilweise noch für Verwirrung, einige Radfahrer verstehen das durchgestrichene Schild als Aufforderung zum Absteigen.

„Wir hoffen aber, dass sich die neue Regelung bald durchsetzt“, sagt Klaus Harzendorf, Leiter des Straßenverkehrsamts. Zunächst sollen die Schilder für drei Monate stehenbleiben, bis sich die Verkehrsänderung verfestigt hat, dann werden die Hinweise wieder abmontiert. Harzendorf erklärt: „Sie sollen den Einstieg vereinfachen, aber wir wollen den Schilderwald ja nicht vergrößern.“

Anschließend ist es den Radfahrern auf Wegen, die nicht mit den blauen Gebotsschildern versehen sind, also freigestellt, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn in die Pedale treten möchten. Neu ist die Idee, die Benutzungspflicht aufzuheben, nicht: Schon seit zehn Jahren gilt an der Venloer und der Dürener Straße, dass Radfahrern freigestellt ist, welchen Weg sie nutzen.

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An 100 weiteren Streckenabschnitten über insgesamt 100 Kilometer wird die Nutzungspflicht jetzt überprüft, Beispiele sind die Lindenstraße in der Innenstadt oder die Liebigstraße in Ehrenfeld. Sascha Himmel von der Polizei begrüßt die Regelung: „Mit der Aufhebung der Nutzungspflicht könnte die Verkehrssicherheit vergrößert werden. Besonders bei Abbiegevorgängen werden Radfahrer zu oft übersehen. Wenn sie aber selbst auf der Straße sind, haben Autofahrer die Fahrräder besser im Blick.“



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