Erstellt 13.09.11, 17:07h, aktualisiert 13.09.11, 17:07h
Das Luxemburger Gericht erklärte, der Einsatz der Piloten könne allerdings beschränkt werden, da die Ausübung ihres Berufes altersabhängige körperliche Fähigkeiten erfordere. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, um die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, müsse sich aber in Grenzen halten.
Deshalb sähen deutsche und internationale Regelungen vor, Flugkapitäne nach Vollendung des 60. Lebensjahrs im Cockpit nur noch im Team mit jüngeren Kollegen einzusetzen. Ab dem 65. Lebensjahr ist nach diesen Vorschriften, die der EuGH nicht infrage stellt, einem Piloten die Ausübung seines Berufs aber untersagt. (AZ C-447/09) Die Lufthansa werde wegen des Urteils voraussichtlich zusammen mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag ändern, sagte ein Konzernsprecher. Das werde aber nicht unmittelbar geschehen, da das EU-Urteil zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisierte das Urteil. „Wir sind weiter der Ansicht, dass es gut wäre, wenn Piloten mit 60 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden“, sagte VC-Vorsitzende Ilona Ritter zu Reuters. Durch zahlreiche medizinische Studien sei belegt, dass ältere Piloten den Herausforderungen des stressigen Flugalltags nicht mehr so gut gewachsen sein. Falls die bisherige Altergrenze wirklich gekippt werden müsse, werde die Gewerkschaft darauf dringen, dass die Piloten weiterhin mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen könnten - dann freiwillig. Bei der VC sind 8200 Piloten organisiert.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte das Urteil. „Diese Entscheidung sollten wir zum Anlass nehmen, Altersgrenzen in Tarifverträgen kritisch zu prüfen“, sagte Lüders. Der an das Alter geknüpfte Zwang zum Aufhören sei nicht mehr zeitgemäß. Nun sei es wichtig, flexible Einstiegsmöglichkeiten für den Ruhestand zu schaffen. (rtr)
Piloten gehören mit zu den best verdienenden
14.09.2011 | 18.02 Uhr | michaschreibt
Berufsgruppen, wenn sie im Linienverkehr bei den Airlines eingesetzt sind und somit viele Flugstunden pro Jahr erreichen. Ausgesorgt hat da wohl…
„Tattergreis“?
14.09.2011 | 08.10 Uhr | mikedabbelju
Seit wann ist man mit über 60 Jahren ein „Tattergreis“ wie es der Kommentator zu diesem Artikel in der Print Ausgabe des heutigen…
70jährige Arbeitnehmer dürfen noch arbeiten ...
14.09.2011 | 07.22 Uhr | Quatschkopf68
90jährige noch Auto fahren,
Warum sollten 64jährige nicht mehr fliegen dürfen???
Ein Gesundheits- und Sicherheitscheck muss entscheiden, nicht eine…
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