Von Jakob Schlandt, 17.10.11, 07:17h
Was genau ist passiert? Die Energienetze sind Monopole und stehen deshalb unter der Aufsicht des Staates. Die Betreiber müssen ihre Preise bei der Bundesnetzagentur genehmigen lassen, die wiederum vom Bundeswirtschaftsministerium beaufsichtigt wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres, hatte nun einen entscheidenden Passus der Regulierung für ungültig erklärt: Die pauschale Senkung der Netzentgelte um 1,25 Prozent pro Jahr ist rechtswidrig.
Eingeweihte berichteten, das Wirtschaftsministerium sei rechtzeitig von der Bonner Netzagentur auf die Brisanz des BGH-Urteils aufmerksam gemacht worden. Da aufgrund des Atomausstiegs und der Energiewende ohnehin ein Gesetzespaket verabschiedet wurde, wäre es ein Leichtes gewesen, eine neue Regelung zu beschließen. Doch im Ministerium wurden die Warnungen offenbar in den Wind geschlagen. Vor einigen Wochen wurde dann der Aufsichtsbehörde das Ausmaß des Schadens bewusst und sie bezifferte ihn intern mit bis zu zwei Milliarden Euro.
Am vergangenen Wochenende wurde die Preiswelle öffentlich: Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, die Preise für 2012 am 15. Oktober zu veröffentlichen. Der größte deutsche Energiekonzern Eon etwa erhöht seine Stromnetzentgelte für Kleinverbraucher zum 1. Januar 2012 drastisch. So steigt im Gebiet Eon Edis in Brandenburg das Netzentgelt von 7,51 auf 8,52 Cent pro Kilowattstunde. Die Preise der für Köln zuständigen Rheinischen Netzgesellschaft waren bis gestern noch nicht zugänglich.
Ausweichen können die Verbraucher nicht: Alle Energieanbieter müssen die Netzkosten bezahlen und reichen sie in der Regel an die Kunden weiter. Umgerechnet auf den Strompreis für Haushalte ist das eine Steigerung um knapp fünf Prozent. In der Jahresrechnung würde ein Drei-Personen-Haushalt mit 35 Euro zusätzlich belastet.
Offenbar können aber nur Netzbetreiber die Preiserhöhung geltend machen, die sich dagegen gewehrt haben. Und: Zum Teil fordern sie das Geld umgelegt auf ein Jahr bei den Kunden ein, zum Teil auch über längere Zeiträume. Genau beziffern lässt sich der Schaden derzeit ohnehin noch nicht, die Bundesnetzagentur veröffentlicht erst später eine detaillierte Zusammenfassung der Kosten für die Energienetze.
Nur ein Eilgesetz mit rechtlich fragwürdigen Erfolgsaussichten könnte nun wohl noch etwas am Netzkosten-Desaster ändern. Doch das ist unwahrscheinlich, denn für ein reguläres Gesetzgebungsverfahren reicht die Zeit bis Ende des Jahres nicht mehr aus. Dennoch muss die Regierung handeln: Mit bis zu zwei Milliarden Euro ist nämlich nur der bisher entstandene Schaden beziffert. Bleibt es bei den durch das Urteil gestiegenen Netzentgelten, entsteht jedes Jahr aufs neue eine hohe zusätzliche Belastung für die Verbraucher.
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Hat jemand etwas anderes erwartet !
22.10.2011 | 07.12 Uhr | astra1
Wer glaubt denn da an ein Versäumnis das Verhalten passt doch genau in die Vorgehensweise der schwarz/ gelben Lobbyvereinigung! Da an Zufall zu…
Ministerposten nach Kompetenz?
19.10.2011 | 08.29 Uhr | Lexi-cgn
Na was erwartet man denn, wenn in dieser Regierung die Ministerposten ständig neu vergeben werden.
Da wird ein "Gesundheitsexperte" auf einmal…
Nicht desaströses Versagen!
18.10.2011 | 18.08 Uhr | michaschreibt
Pure Absicht und Lobbyistentum haben dies bewirkt. Sieht man sich einmal die Aufsichtsräte und Vorstände der großen Energieversorger hierzulande an,…
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