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Friedhof

Das Grab war plötzlich abgeräumt

Von Uta Böker, 02.11.11, 18:21h

Eine Familie, die Allerheiligen Abschied von einem begrabenen Angehörigen nehmen wollte, stand plötzlich vor einem abgeräumten Grab. Obwohl der Nutzungsvertrag noch lief, will die Verwaltung keinen Fehler gemacht haben.

Frau vor abgeräumtem Grab
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Marianne Ritterbach war fassungslos, als sie vor dem abgeräumten Grab auf dem Königsdorfer Friedhof stand. (Bild: Böker)
Frau vor abgeräumtem Grab
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Marianne Ritterbach war fassungslos, als sie vor dem abgeräumten Grab auf dem Königsdorfer Friedhof stand. (Bild: Böker)
Frechen-Königsdorf - Marianne Ritterbach stockt der Atem – vor Schreck und Entsetzen. Das Grab ihres Schwagers ist abgeräumt. Statt auf Blumen und Grabstein blickt sie auf ein viereckiges Feld schwarzer Erdbrocken. Die jahrzehntealte Grabstelle auf dem Königsdorfer Friedhof am Freimersdorfer Weg existiert nicht mehr. Obwohl der Nutzungsvertrag für das Grab noch bis zum 4. November läuft. Es sei „unschön“, wenn so etwas passiere, sagt Beigeordneter Dr. Patrick Lehmann. Aber die Stadtverwaltung habe keinen Fehler gemacht. Dabei beruft er sich auf eine Unterschrift, die Marianne Ritterbach geleistet hat – allerdings ohne dass sich die Königsdorferin der Folgen bewusst gewesen wäre.

„Das geht durch Mark und Bein“. Marianne Ritterbach hat sich nach drei Tagen noch nicht von dem Schock erholt. Es war am Montag vor Allerheiligen gewesen, als sie ein Grablicht aufstellen wollte und plötzlich vor dem Erdhaufen stand. Am Feiertag wollte dann die ganze Familie mit Kindern und Enkeln dort hinkommen – um den Schwager würdig zu verabschieden, bevor der Pachtvertrag am 4. November ausläuft. Seit dem Tod der Schwägerin im Juni dieses Jahres kümmert sich Marianne Ritterbach um die Grabstätte. Die Schwägerin selbst wollte nicht dort, sondern anonym auf dem Friedhof St. Audomar beerdigt werden. Dies hatte sie vor ihrem Tod verfügt. Denn das Ehepaar hatte selbst keine Kinder und wollte entfernte Verwandte nicht mit Gebühren für das Königsdorfer Grab belasten.

Marianne Ritterbach, in deren Besitz das Grab nach dem Tod der Schwägerin überging, erhielt im August Post vom Friedhofsamt der Stadt Frechen: eine Verzichtserklärung, mit der Angehörige auf das Nutzungsrecht an einem Grab verzichten und es an die Stadt Frechen zur Wiederverwendung zurückgeben können. Außerdem muss entschieden werden, ob die Angehörigen das Grabmal selbst entfernen oder die Stadt beauftragt werden soll, die baulichen Anlagen gegen Zahlung einer Gebühr zu entsorgen. Marianne Ritterbach verstand das Formular nicht: „Total zweideutig formuliert.“ Sie rief beim Friedhofsamt an, um sich darüber zu informieren, an welcher Stelle sie ihr Kreuzchen machen müsse. Die Mitarbeiterin habe keinen Ton davon gesagt, dass sie mit ihrer Unterschrift das Grab zum sofortigen Abräumen freigibt. Dafür habe die städtische Angestellte aber genau die Höhe der Gebühren erklärt, die anfallen, wenn der Stadtbetrieb Frechen das Grab abräumt.

„Das Formular ist eindeutig“, findet dagegen Beigeordneter Lehmann. Hätte Marianne Ritterbach bei dem Telefongespräch erwähnt, dass das Grab bis zum Auslaufen des Vertrages am 4. November bestehen bleiben soll, wäre dies auch so passiert. So hat der Stadtbetrieb das Grab auf einer seiner regulären Einsatzfahrten beseitigt. Und die Grableuchte aus Messing gleich mit, bedauert Marianne Ritterbach. Denn eigentlich sollte die Laterne künftig ein anderes Familiengrab schmücken.



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