Von Anne Burgmer, 14.12.11, 14:51h, aktualisiert 14.12.11, 21:57h
Der WDR hat nun einen Monat Zeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (AZ: 3 SA 347/11). Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts muss der WDR Martens wieder in seiner alten Position einsetzen. Außerdem ist der Sender verpflichtet, die ausstehenden Gehälter seit der Kündigung im vergangenen Jahr zu zahlen.
Monatelange Suche nach einer außergerichtlichen Einigung erfolglos
Klaus Martens sei erleichtert über die Entscheidung, der Rechtsstreit habe ihn sehr belastet, sagte Rechtsanwalt Michael Beuger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. In den vergangenen Monaten hatten Martens und sein Anwalt in mehreren Gesprächen mit dem WDR – auch mit Intendantin Monika Piel – nach einer außergerichtlichen Lösung gesucht. „Wir sind ergebnisoffen und ohne jede Vorbedingung in die Gespräche gegangen“, sagt Beuger.
Im WDR habe sich jedoch die Forderung durchgesetzt, dass sich Martens als Voraussetzung für eine gütliche Einigung und die Weiterbeschäftigung entschuldigen müsse, ohne selbst jedoch, so Beuger weiter, die zum Teil ungeheuerlichen Vorwürfe gegen Martens zurückzunehmen: „Das Aufstellen einer solchen Bedingung konnte keine Basis für eine außergerichtliche Einigung sein.“
„Wir hätten erwartet, dass Klaus Martens Fehlverhalten einräumt“
Der WDR sagte dieser Zeitung, das Gericht habe betont, dass ein kündigungsrelevantes Fehlverhalten von Martens vorgelegen habe. „Es hat aber im Rahmen der Gesamtabwägung seinem Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes den Vorzug gegeben“, so WDR-Sprecherin Gudrun Hindersin. Der WDR habe sich intensiv um eine Einigung bemüht und bedauere es, dass es nicht dazu gekommen sei. „Wir hätten erwartet, dass Klaus Martens Fehlverhalten einräumt“, sagte Hindersin.
Der WDR hatte die Kündigung im Mai 2010 damit begründet, dass Martens in dem ARD-Film „Heilung unerwünscht“ gegen Programmgrundsätze verstoßen und gegenüber dem Sender falsche Angaben gemacht habe. Der Film, der am 19. Oktober 2009 im Ersten ausgestrahlt wurde, befasste sich mit einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte angeblich ohne schwere Nebenwirkungen helfen soll. Neben inhaltlicher Kritik am Film wurden laut WDR auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut, weil Martens kurz nach der Ausstrahlung ein Buch zum Thema veröffentlicht hatte. Die These des Autors war, dass Pharmaunternehmen die Einführung des Mittels verhinderten.
Buchprojekt genehmigt
Das Arbeitsgericht Köln erklärte die Kündigung im Januar für unwirksam. Der Sender könne sich nicht darauf berufen, dass Martens in seinen Film keine kritischen Stimmen zu der Salbe aufgenommen habe, urteilten die Richter. Unstrittig seien kritische Äußerungen im Rohmaterial enthalten gewesen. Wenn diese mit Rücksicht auf die Länge der Sendung dem Schnitt zum Opfer gefallen seien, stelle dies keinen Kündigungsgrund dar. Außerdem habe ein Vorgesetzter den Film abgenommen. Der Vorwurf des WDR, Martens habe sein Buch zum Thema auf den Sendetermin abgestimmt, rechtfertige ebenfalls keine Kündigung, führte das Kölner Arbeitsgericht damals aus. Der Sender habe dem Redakteur das Buchprojekt ausdrücklich genehmigt. (mit epd)
Super!
16.12.2011 | 10.49 Uhr | Lolli
Erst werden schlechte Sendungen mit einem Riesenaufwand produziert, dann bereichert man sich an Nebenverdiensten und schliesslich streiten sich der…
das nennt man Pressefreiheit
15.12.2011 | 12.25 Uhr | kischfwm
Zurecht verliert hier der WDR und man muss Frau Piel schon die Frage stellen, ob der WDR seine Macht gegen Redakteure nutzt, diese wenn unliebsame…
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