Erstellt 26.01.12, 08:33h, aktualisiert 26.01.12, 09:53h
Weil bis November unklar war, ob die zwei Kölner Anschläge tatsächlich einen extremistischen Hintergrund hatten, hatten die Opfer bislang keine Wiedergutmachung beantragen können. Erst seit das nordrhein-westfälische Innenministerium die Attentate der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugeordnet hat, steht dieser Weg offen. Die Analyse einer DVD, die im Brandschutt einer Zwickauer Wohnung entdeckt worden war, hatte den Ermittlern die entscheidenden Hinweise gegeben.
Über weitere Anträge werde derzeit entschieden, sagte die Sprecherin weiter. Im Einzelfall müsse man im Dialog mit den Opfern prüfen, ob bei schweren Verletzungen auch höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz am Mittwoch.
Schon seit 2001 stehen Bundesmittel für die Opfer rechtsextremer Gewalt zur Verfügung, in Haushaltsjahr 2012 in Höhe von einer Million Euro. Entschädigt werden können körperlich und seelisch Verletzte, Hinterbliebenen von Mordopfern sowie Nothelfer, die bei der Abwehr eines Übergriffs zu Schaden gekommen sind.
Durch einen Sprengsatz in einem Einkaufskorb war 2001 eine 19 Jahre alte Deutsch-Iranerin im Lebensmittelgeschäft ihrer Eltern schwer verletzt worden. 2004 verletzte eine Nagelbombe in der von vielen Türken bewohnten Keupstraße 22 Menschen.(dpa/lnw)
Terrorzelle: Razzia bei Neonazi-Helfern
Nagelbombe: Menschenkette auf der Keupstraße
Stimmt das?
26.01.2012 | 20.58 Uhr | Dubcek
Steht eine Entschädigung wirklich nur den Opfern rechtsextremistischer Gewalt zu? Nicht denen die durch Linksextremisten oder beispielsweise…
@Elder
26.01.2012 | 14.07 Uhr | coloniaexpress
Die Frage ist mehr als berechtigt. Ein Fall für den NRW-Gleichstellungsbeauftragten?
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