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Alteburger Straße: Der vergessene Zebrastreifen

Foto: Süsser
Woher stammt der nicht korrekt angebrachte Zebrastreifen auf der Alteburger Straße? Jetzt scheint es so, als hätte die Stadt die Markierung selbst aufgemalt, damals allerdings nur als Provisorium. Ob er bleibt, ist weiter unklar.  Von
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„Offenbar ist das Gedächtnis im Amt für Straßen und Verkehrstechnik ziemlich kurz“, meint Martin Block. Er wohnt an der Alteburger Straße und wundert sich über den strittigen, angeblich „illegalen“ Zebrastreifen am Kreisverkehr auf der Alteburger Straße in Höhe der Maternusstrasse (wir berichteten). Die Markierung sei nicht etwa von Unbefugten aufgetragen worden, wie die Verwaltung behaupte, sondern ganz legal und korrekt – und zwar von der Stadt selbst. Daran solle sich die Verwaltung erinnern und den Übergang auffrischen, statt ihn zu entfernen. Zusätzlich sollten Hinweisschilder aufgestellt werden.

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Block berichtet, dass ab Frühjahr 2009 wegen Bauarbeiten auf der Bonner Straße der Verkehr stadtauswärts samt Buslinien von dort auf die Alteburger Straße umgeleitet worden sei, mindestens ein Jahr lang. Wegen der Belastung hätten Anwohner und besorgte Eltern einen sicheren Übergang gefordert. Bei einer Bürgerversammlung habe dies der damalige Baudezernent Bernd Streitberger zugesagt, kurz darauf sei der Zebrastreifen aufgemalt worden.

Zebrastreifen war nur provisorisch

Wenn die Stadt jetzt die Markierung entfernen und deswegen die Staatsanwaltschaft „in Marsch setzen“ wolle, sei das ein „klassisch-kölsches Eigentor“, findet Block. „Als Anwohner mit Blick auf den Zebrastreifen kann ich bestätigen, wie sehr er zur Verkehrssicherheit beiträgt.“ Der Anteil an rücksichtslosen Autofahrern sei durch die Markierung deutlich niedriger geworden. Leider würde sie allmählich verblassen.

Inzwischen erinnert sich auch der Experte vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Stefan Kemp, dass 2009 tatsächlich in städtischem Auftrag dort ein Überweg gemalt worden sei, allerdings nur provisorisch. Der jetzige Zebrastreifen könne keinesfalls der aus dem Jahr 2009 sein, behauptet er. Begründung: Solange hält ein Provisorium nämlich nicht. Deshalb könne nur ein (unbefugter) Dritter den Zebrastreifen zwischenzeitlich erneuert haben.

Es werde noch geprüft, ob der Überweg legalisiert werden könne. Dafür gebe es zwar strenge Richtlinien. Allerdings würden heutzutage bei Kreiseln in der Regel auch Überwege angeordnet, sagt Kemp. Das Kriterium Kreisverkehr wäre zumindest erfüllt.

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