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Archiveinsturz: Stadt benennt 21 mögliche Verursacher

Die Einsturzstelle an der Severinstraße am 3. März 2009. Bis heute ist offen, wer die Schuldigen an der Katastrophe sind. Foto: Franz Schwarz
Eine Anwaltskanzlei wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Beweisverfahren gegen 21 am U-Bahn-Bau Beteiligte beantragen. In dem Verfahren geht es um die Einsturzursache und um die Höhe des Schadens.  Von
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Die Stadtverwaltung bereitet im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs umfangreiche juristische Schritte vor. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll die Mönchengladbacher Kanzlei Kappelmann und Partner noch in diesem Jahr gegen insgesamt 21 am U-Bahn-Bau beteiligte Personen und Firmen ein selbstständiges Beweisverfahren beantragen. Sie alle kommen „ernsthaft als Verursacher“ des Archiveinsturzes in Betracht, heißt es in dem Entwurf des an das Landgericht Köln adressierten Antrags.

Mit dem Beweisverfahren will die Verwaltung verhindern, dass mögliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. Das Unglück am Waidmarkt, das im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau stehen soll, ereignete sich am 3. März 2009. Die Ansprüche der Stadt drohten Ende des laufenden Jahres zu verjähren, ist in einem internen Papier zu lesen.

Höhe des Schadens bestimmen

In dem Beweisverfahren geht es einmal um die mögliche Einsturzursache, zum anderen um die Höhe des Schadens. Die Verwaltung nennt eine Summe von „voraussichtlich mindestens eine Milliarde Euro“. Zwar betreibt die Stadt bereits zwei solcher Beweisverfahren gegen die Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd-Stadtbahn Los Süd, gebildet von den Bauunternehmen Bilfinger, Züblin sowie Wayss und Freitag. Doch um auch mögliche weitere Verursacher später zur Wiedergutmachung heranziehen zu können, will die Stadt diese Beweissicherung erweitern.

Nach Auffassung von Experten könnte ein Baufehler das Unglück verursacht haben, bei dem zwei junge Männer starben. Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Verantwortung stets von sich gewiesen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung richten sich noch gegen unbekannt. Zu den 21 weiteren „potenziellen Verursachern“ zählt die Verwaltung Ingenieurbüros, Statiker, Spezialbaufirmen und Geotechniker.

Stadt und KVB stehen Seite an Seite

Der Polier, der am Diebstahl von Eisenbügeln beteiligt gewesen sein soll, steht ebenfalls auf der Liste. Dazu heißt es in dem Antragsentwurf der Rechtsanwälte: Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass dieser veranlasst habe, der Sicherheit dienende Bauteile „entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu fertigen.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), die Bauherr der U-Bahn sind und am Waidmarkt zugleich die Bauaufsicht führten, sind im Schriftsatz der Anwälte nicht aufgeführt. Denn Stadt und KVB sehen sich als Geschädigte und stehen in dem Beweisverfahren Seite an Seite.

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Prozessbeginn ist offen

Die Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen keinesfalls vor 2014 beenden, und niemand vermag zu sagen, wann der Prozess um den Schadensersatz beginnen wird. Es sei jedenfalls nicht auszuschließen, dass die geplanten selbstständigen Beweisverfahren zu einer gewissen Verzögerung führen wird, ahnt man im Rathaus. Denn die 21 „neuen Antragsgegner“ dürfen allesamt Einsicht in die Gerichtsakten nehmen, um sich über den Stand zu informieren.

Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das auf Antrag dem eigentlichen Zivilprozess vorgeschaltet werden kann. Die von einem Gerichtsgutachter erhobenen Beweise gelten in dem späteren Prozess, Verjährungsfristen werden durch das Verfahren unterbrochen. (adm)

Die Verwaltungspläne bergen ein weiteres Risiko. Sollte einer der 21 Beteiligten von der Stadt zu Unrecht belangt worden sein, könne dieser eine Erstattung seiner Kosten verlangen. Im Einzelfall könne aufgrund der in Rede stehenden Streitsummen ein Anspruch bis zu 540 000 Euro entstehen, insgesamt rund 11,3 Millionen Euro. Angesichts der drohenden Verjährung erscheine das beabsichtigte Beweisverfahren „jedoch unumgänglich“.

Bevor die Anwälte der Stadt ihr Schreiben an das Landgericht schicken, muss der Rat zustimmen. Das soll am 18. Dezember geschehen.

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