Jahresrückblick 2012
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Jahresrückblick - Juni: Beschneidung erregt die Gemüter

Die Beschneidung von Jungen ist nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung.  Foto: dapd
Nach einem Urteil des Kölner Landgerichts ist die Beschneidung von Jungen im Islam oder im Judentum eine strafbare Körperverletzung, ein Vater tötet in Niedersachsen seine vier Kinder und Queen Elizabeth II. feiert ihr 60. Thronjubiläum: der Juni 2012.
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Ein Richterspruch löst in Deutschland eine intensive Religionsdebatte aus: Die Beschneidung von Jungen im Islam oder im Judentum ist nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung. Monate später einigt sich der Bundestag über einen Gesetzentwurf, der religiöse Beschneidungen erlaubt, wenn medizinische Standards eingehalten werden.

Außerdem: Ein Vater tötet in Ilsede in Niedersachsen seine vier Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren mit einem Messer. Der 36-Jährige verletzt sich bei einem missglückten Suizidversuch schwer. Seine Frau wollte sich scheiden lassen. Und: Mit dem Auftritt der Queen auf dem Balkon des Londoner Buckingham Palastes enden die großen Feierlichkeiten zum 60. Thronjubiläum der britischen Königin Elizabeth II. (dmu)

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