Mit einem Freispruch ist vor dem Kölner Landgericht ein Verfahren zu Ende gegangen, in dem die Staatsanwaltschaft drei jungen Männer die Vergewaltigung einer 16-Jährigen vorgeworfen hatte. Die drei Männer waren insgesamt sechs Monate in Untersuchungshaft und erhalten dafür jetzt Haftentschädigung. Laut Anklage sollten die Männer die Schülerin zum Kokainkonsum gezwungen und in der Wohnung der Angeklagten den Beischlaf mit ihr vollzogen haben. „Einvernehmlich“, wie die Männer im Prozess betonten. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Glaubwürdigkeitsgutachten führte im Prozess dazu, dass der Haftbefehl gegen die Angeklagten unverzüglich aufgehoben wurde. Die Sachverständige kam zu dem Schluss: „Die Vorwürfe sind von vorne bis hinten erfunden und erlogen.“
Das angebliche Opfer muss mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen. Dass es trotz des eindeutigen Gutachtens zum Prozess kam, hat rechtliche Gründe. Wenn ein Strafverfahren zur Hauptverhandlung zugelassen und eröffnet wird, muss es verhandelt werden. In diesem Fall lag das Gutachten, das eine Verhandlung eigentlich überflüssig gemacht hätte, dem Gericht noch nicht vor. Das Gericht war aus Gründen der Fristeinhaltung gezwungen, über die Eröffnung so früh zu entscheiden.


