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Haft auf Bewährung47-Jährige verkaufte gefälschte Polke-Bilder

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Sigmar Polke

Sigmar Polke im Jahr 2005

Köln – Wegen Betrugs beim Verkauf mutmaßlich gefälschter Bilder hat das Amtsgericht am Donnerstag eine 47-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin, die von einem besonders schweren Fall ausgeht, hatte zehn Monate gefordert, Verteidiger Abdou Gabbar dagegen einen Freispruch. Er kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen.

Das Schöffengericht hält es für erwiesen, dass die Frau im August 2013 zwei Papierarbeiten, die dem Maler Sigmar Polke (1941-2010) zugeschrieben wurden, an einen Zwischenhändler veräußert hat im Wissen darum, dass es sich um Fälschungen handeln könnte. Der Händler verkaufte die Bilder am 20. September 2013 für 90.000 Euro an einen Kölner Sammler; vom Erlös erhielt die Frau 56.000 Euro.

Erster Verkaufsversuch scheitert

Etwa ein halbes Jahr zuvor hatte sie zum ersten Mal versucht, die Werke zu veräußern. Der Interessent wandte sich zur Absicherung an den Künstlerischen Leiter der von den Erben des Malers getragenen „Estate of Sigmar Polke“. Der jetzt als Zeuge geladene Mann befand nach eigener Aussage anhand von Smartphone-Aufnahmen, die Echtheit der Bilder sei als „kritisch“ einzustufen.

Dies hätte die Frau beim Verkauf mitteilen müssen, urteilte das Gericht. „Sie haben aufgrund unvollständiger Angaben getäuscht“, hatte die Staatsanwältin ihr in ihrem Plädoyer vorgehalten und von „krimineller Energie“ gesprochen, zumal die 47-Jährige „drei Wochen Bedenkzeit zwischen Vertragsverhandlung und Kaufentscheidung “ gehabt habe. Sie habe die Zweifel an der Echtheit verschwiegen, weil sie das Geld gebraucht habe, um eine Therapie zu bezahlen.

Sechs Monate auf Bewährung

Verteidiger Gabbar ließ in seinem Schlussvortrag den Zeugen, der bis vor kurzem Künstlerischer Leiter der Polke Estate war, in denkbar ungünstigem Licht erscheinen. Dessen vermeintlicher Expertise sei nicht zu trauen. Überhaupt herrsche in der Kunstszene viel „Willkür“, wenn es darum gehe, Werke für echt oder unecht zu erklären. „Der Markt ist krank und unserem rationalen, juristischen Denken enthoben.“ Seine Mandantin halte die Bilder nach wie vor für authentisch.

Eine Kunsthistorikerin, die ein Gutachten vorlegte, hält die Bilder dagegen nicht für Originale. Dafür sprächen vor allem Unterschiede des Rastermusters aus Punkten. Der Vorsitzende Richter fasste es so zusammen: „Es spricht vieles dafür, dass die Bilder unecht sind.“

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