„Am Lusthaus“Kölnerin scheitert mit Klage gegen Straßen-Umbenennung

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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan des Neubaugebietes in Rath.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan des Neubaugebietes in Rath.

  • Eine Kölnerin hat gegen die Stadtverwaltung geklagt, weil sie nicht in einer Straße wohnen will, die „Am Lusthaus“ heißt.
  • Die Richter wiesen ihre Klage ab. Der Straßenname habe einen geschichtlichen Hintergrund.

Rath – Das ist mal ein weise Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Kölnerin abgewiesen, die partout nicht in einer Straße wohnen will, die den schönen Namen „Am Lusthaus“ trägt.

Das sei untragbar. Sie werde durch die Anschrift in einen „anstößigen Zusammenhang gebracht“ und sehe ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Hat sie behauptet.

Nichts da, urteilten die Richter. Erstens sei die Straße nach einem historischen Herrensitz benannt, der früher ganz in der Nähe gelegen habe. Im übrigen liegen die Lusthäuser des 21. Jahrhunderts in Köln anderswo – in der Hornstraße zum Beispiel.

Zweideutige Kölner Straßennamen

Und wenn „Am Lusthaus“ nicht erlaubt wäre, was ist dann mit „Am Baggerfeld“? Oder „Im Ferkulum?“

Zudem, so die Richter, hätten die Politiker einen großen Gestaltungsspielraum bei der Vergabe von Straßennamen. Zum Glück. Es sind die wenigen Freuden im Leben eines Bezirksvertreters, irgendeine Gasse benamsen zu dürfen.

Man stelle sich nur mal die Folgen eines gegenteiligen Urteils vor. Da klagt ein Atheist, weil er nicht länger „Unter Gottes Gnaden“ nächtigen möchte. Oder ein strenggläubiger Katholik, weil es zumindest in der Fastenzeit unzumutbar sei, „Am Rheinbrauhaus“ zu wohnen.

Und wie mögen sich all die Kölner fühlen, deren Post auch 14 Jahre nach der Einführung des Euro immer noch „Am Zehnpfennighof“ ausgeliefert wird? Wahrscheinlich schicken sie vor lauter Frust nur noch E-Mails. Oder der Chirurg, der am „Bruchpfädchen“ an seine letzte Leistenbruch-OP erinnert wird.

Dann gibt es noch all die Straßen, die in die Irre führen: „Am Narzissenhof“ oder „Osterglockenweg“ zum Beispiel. Da hilft selbst das Navi beim Osterausflug nicht. Im Gegenteil: Die schönsten Narzissen wachsen seit Jahren im Grüngürtel am Colonius.

Eier und fette Hennen

Der Kölner und seine Straßennamen. Kein Gericht der Welt darf ihm da reinreden. Sonst gäbe es all diese wunderschönen Bezeichnungen nicht – wie Nippes, Zollstock, Kalk und Bilderstöckchen. Oder das Eierplätzchen und das Niehler Ei. Das übrigens nicht von einem Huhn gelegt wurde, das mal „Unter Fettenhennen“ gewohnt hat. Das ist nur ein Gerücht.

Die Klägerin kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Das muss sie schriftlich beim Oberverwaltungsgericht Münster tun, das am Aegidiikirchplatz liegt. Gleich vier „i“ sind da zwischen ein „g“, ein „d“ und ein „r“ gequetscht. Auf solch eine Idee käme der Kölner nicht. Hoffentlich kommt die Post nicht an.

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