„Der Pate vom Kölnberg“Bandenchef soll wegen Drogenhandel elf Jahre in Haft

Lesezeit 2 Minuten
14931C00F8FBCCF3

Symbolbild

Köln – Elf Jahre Haft hat am Montag die Staatsanwältin für den Hauptangeklagten Mario K. gefordert, der sich seit Anfang Februar zusammen mit drei Mitbeschuldigten wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten muss.

Bandenmitglieder sind Teil einer Großfamilie

Er gilt als Kopf einer Bande, die die Polizei im Januar 2016 nach monatelanger Observation in der Hochhaussiedlung Am Kölnberg in Meschenich festnahm. Einige der gut ein Dutzend Bandenmitglieder, die zu einer Großfamilie gehören, sind bereits für mehrere Jahre ins Gefängnis geschickt worden.

Mario K. (46), der als Kopf der Bande gilt, hatte im Prozess wie die anderen Angeklagten zunächst geschwiegen und erst am Ende der Beweisaufnahme ein Geständnis abgelegt. Umso weniger sei es wert, sagte die Staatsanwältin.

Rauschgift stammte aus den Niederlanden

Der 46-Jährige soll mit seiner Frau, einem Neffen und einem entfernten Verwandten etwa vier Jahre lang mit Heroin und Kokain, das überwiegend aus den Niederlanden stammte, gehandelt haben. Zwei Apartments in dem Hochhauskomplex, deren Mieter sie für zehn Euro pro Tag und ein bisschen Rauschgift zur Verfügung stellten, hätten den Angeklagten als Lager und als Verkaufswohnung gedient.

Bewirtschaftet worden seien die Wohnungen von weiteren Bandenmitgliedern; dies sei in Schichten geschehen, so dass die Kunden, unter ihnen drogenabhängige Prostituiere aus dem Viertel, zu jeder Tages- und Nachtzeit hätten bedient werden können.

Alle Angeklagten sind selber drogenabhängig

Um die Beschaffung der Drogen – die Charge konnte schon mal bis zu mehreren Kilogramm schwer sein – habe sich Mario K. gekümmert. Während der nach dem Willen der Anklägerin elf Jahre Haft verbüßen soll, forderte sie für seine Frau fünf Jahre und drei Monate Gefängnis, für den Neffen sieben Jahre und den vierten Beschuldigten fünf Jahre und acht Monate.

Zuvor war sie ausführlich auf die Frage der Schuldfähigkeit eingegangen, weil alle Angeklagten selber drogenabhängig sind. Gestützt auf Gutachten kam sie zu dem Schluss, alle Beschuldigten seien – das zeige das „koordinierte Vorgehen“ bei den Taten – „nicht erheblich“ in ihrer Orientierung beeinträchtigt gewesen, weder durch einen akuten Rauschzustand noch durch eine Veränderung der Persönlichkeit.

Allerdings maß die Staatsanwältin der Sucht im Fall der drei Männer so großes Gewicht bei, dass sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Verbüßung eines Teils der Strafe beantragte.

KStA abonnieren