„IQ eines Toastbrotes“Arbeitsloser beleidigt Hannelore Kraft – 2250 Euro Strafe

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hannelore kraft 200716

Hannelore Kraft

Köln – Die Idee von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Langzeitarbeitslose in der Flüchtlingsbetreuung einzusetzen, stieß dem gelernten Versicherungskaufmann Bernd S. (53) offenbar übel auf, zumal er sich direkt betroffen sah.

Als Langzeitarbeitsloser hatte er gerade erst wieder drei Absagen auf seine Bewerbungen im Briefkasten gehabt. Per E-Mail schrieb er Kraft direkt über das Online-Kontaktformular der Landesregierung an – unter seinem eigenen Namen und E-Mail-Konto. „Was bilden Sie sich ein, was maßen Sie sich an? Sie müssen den IQ eines Toastbrotes haben“, schrieb er.

Die Ministerpräsidentin hatte ihm auf diese E-Mail noch freundlich geantwortet. Sie war auf die Beleidigung nicht eingegangen, und hatte vielmehr mit ausführlichen Begründungen in ihrem Antwortschreiben für ihr Konzept geworben.

„Meine Wortwahl war nicht in Ordnung“

Das machte Bernd S. noch wütender, und er griff in einer zweiten E-Mail noch tiefer in die Beleidigungskiste: „Kraft, Merkel, von der Leyen – diese ganze Frauenbande, so ein korruptes Pack gehört in jedem anderen Land wegen Steuerhinterziehung an den Pranger gestellt.“ Die SPD-Frontfrau hatte daraufhin persönlich Strafanzeige gestellt, so dass es am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht zum Prozess kam.

Ohne Anwalt nahm S. auf der Anklagebank Platz und zeigte sich reumütig: „Meine Wortwahl war nicht in Ordnung. Ich bin über das Ziel hinausgeschossen. Dafür entschuldige ich mich.“ Nur in der Sache beharrte er auf seiner Kritik und wurde deshalb von der Richterin belehrt: „Natürlich können Sie Ihre Meinung äußern. Aber Sie haben eine Grenze überschritten und die Ehre eines anderen verletzt.“

Einige Flaschen Weizenbier intus

Seine Entschuldigung half ihm nicht viel. Ebenso wenig wie sein Hinweis, dass er einige Flaschen Weizenbier intus hatte, als er die E-Mails schrieb. Verminderte Schuldfähigkeit ließ die Richterin angesichts des sowohl grammatikalisch wie orthografisch einwandfreien Schreibstils („Da ist kein einziger Fehler – Punkt und Komma stehen an der richtigen Stelle.“) nicht gelten.

Weil Bernd S. ab dem 1. August eine Stelle als Haustechniker antritt und dabei monatlich 2200 Euro brutto verdient, verurteilte sie ihn zu einer Geldstrafe von 2250 Euro (45 Tagessätze zu je 50 Euro). S. überlegt sich jetzt, einen Anwalt zu nehmen, um in Berufung zu gehen. Immerhin habe er bisher ein strafrechtlich völlig einwandfreies Leben geführt. Dass er verurteilt wurde, sei ihm klar gewesen, „aber über die Höhe der Geldstrafe habe ich mich schon sehr gewundert“, sagte er beim Verlassen des Gerichtssaals.

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